Anmeldung einer freiberuflichen Nebenbeschäftigung
Nebentätigkeit als Freiberufler: Meldung, steuerliche Aspekte und Einkünfte
Doch welche Vorschriften sind zu beachten, wenn Sie sich nebenberuflich als Freiberufler selbstständig machen möchten? Drei essenzielle Bereiche erfordern Ihre besondere Aufmerksamkeit:
- Regelungen des Arbeitsrechts
- Bestimmungen des Steuerrechts
- Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts
In den nachfolgenden Abschnitten erhalten Sie umfassende Informationen zur Aufnahme einer freiberuflichen Nebentätigkeit. Oftmals spielen jedoch individuelle Gegebenheiten eine entscheidende Rolle: Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld von einem Steuerberater beraten zu lassen!
Arbeitsrecht: Gestattet der Arbeitgeber einen zusätzlichen Job?
Im ersten Schritt stellt sich die Frage, ob eine selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus Sicht des Arbeitsrechts überhaupt zulässig ist. Die Antwort ist im Allgemeinen positiv: Üblicherweise existieren keine Hinderungsgründe! Zwar sind Sie als angestellter Arbeitnehmer verpflichtet, Ihren Hauptarbeitgeber zu informieren, eine explizite Genehmigung ist jedoch in der Regel nicht erforderlich.
Arbeitgeber dürfen eine freiberufliche Tätigkeit nur aus triftigen Gründen untersagen:
- Die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf wird durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt.
- Die freiberufliche Tätigkeit steht in direktem Wettbewerb zum Geschäftsfeld des Hauptarbeitgebers.
- Angestellte nutzen für ihre nebenberufliche Tätigkeit Betriebsdaten oder Arbeitsmittel des Hauptarbeitgebers.
Um dies zu verdeutlichen, ein konkretes Beispiel: Ein angestellter Werbetexter widmet seinem freiberuflichen Zweitjob so viel Zeit, dass er regelmäßig übermüdet zur Arbeit erscheint. Dies stellt einen stichhaltigen Grund für den Arbeitgeber dar, die Nebentätigkeit zu unterbinden. Angenommen, der Angestellte wirbt auch Kunden seines Arbeitgebers ab und nutzt dafür die vorhandene Kundenliste: In diesem Szenario verwendet er firmeninterne Informationen und begibt sich gleichzeitig in ein direktes Konkurrenzverhältnis - beides sind legitime Gründe für den Arbeitgeber, den zusätzlichen Job zu verbieten.
Meistens steht einer freiberuflichen Nebentätigkeit jedoch nichts im Wege. Anders verhält es sich bei Beamten. Diese unterliegen einem besonderen Dienstverhältnis, für das bezüglich Nebenjobs strenge Auflagen gelten. Beamte müssen eine Genehmigung beantragen; eine reine Benachrichtigung reicht nicht aus. Ferner begrenzt der Gesetzgeber den Umfang der Nebentätigkeit:
- Die Beschäftigung darf maximal ein Fünftel der regulären Dienstzeit beanspruchen.
- Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit darf nicht mehr als 40 % des jährlichen Grundgehalts betragen.
Freiberufliche Tätigkeit und steuerrechtliche Pflichten
Sofern Sie mit Ihrer freiberuflichen Nebentätigkeit Gewinne erwirtschaften, unterliegen Sie der Einkommensteuerpflicht. Ihre erzielten Einkünfte müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung sowohl in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) als auch im Formular zur Einnahmenüberschussrechnung angeben.
Sie haben bisher keine Einkommensteuererklärung eingereicht? Für Angestellte ist dies oft möglich, da die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgeführt wird. Sobald Sie eine freiberufliche Nebentätigkeit aufnehmen, sind Sie künftig verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Das Finanzamt benötigt umfassende Informationen über all Ihre Einkommensquellen!
Reichen Sie bereits eine jährliche Steuererklärung ein oder delegieren Sie diese Aufgabe an Ihre steuerliche Beratung? In diesem Fall erweitert sich lediglich der Umfang Ihrer Erklärung. Die Finanzbehörde fordert hierbei die Anlage S sowie die Anlage EÜR.
In den folgenden Abschnitten widmen wir uns der Meldung beim Finanzamt sowie den Details zur Einkommen- und Umsatzsteuer.
Meldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
Als Existenzgründer sind Sie verpflichtet, das zuständige Finanzamt über den Beginn Ihrer Tätigkeit zu informieren. Unabhängig davon, ob es sich um eine Neben- oder Haupterwerbstätigkeit handelt. Nutzen Sie hierfür das Formular zur steuerlichen Erfassung und übermitteln Sie dieses elektronisch!
In diesem Dokument machen Sie Angaben zu Ihrer Person und Ihrem künftigen Geschäftsbetrieb. Teilen Sie dort ebenfalls mit, ob Sie die Regelungen für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen möchten!
Diese Meldeverpflichtung muss spätestens einen Monat nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit erfüllt werden. Die gute Nachricht: Dieser Vorgang ist in der Regel unkompliziert und verursacht keine Kosten. Weitere formelle Schritte sind bei einer freiberuflichen Tätigkeit nicht notwendig. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden ist keine Gewerbeanmeldung bei Ihrer Gemeinde erforderlich - dies stellt einen der Vorteile der Freiberuflichkeit dar!
Einfluss auf die Einkommensteuerberechnung
Bei der Ermittlung der Einkommensteuer addiert das Finanzamt sämtliche Ihrer Arbeitseinkünfte. Das bedeutet konkret: Wenn Sie mit Ihrer freiberuflichen Nebentätigkeit einen Gewinn erzielen, erhöhen sich Ihre steuerlichen Verpflichtungen. Planen Sie im ersten Steuerbescheid mit einer möglichen Steuernachzahlung! Es ist ratsam, vorsorglich finanzielle Rücklagen zu bilden, um diese Nachzahlung problemlos begleichen zu können. Ihr Steuerberater kann Ihnen bereits während des laufenden Geschäftsjahres eine entsprechende Prognose erstellen.
Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv gestaltet. Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die anzuwendenden Steuersätze: Dies führt dazu, dass zusätzliches Einkommen relativ hoch besteuert wird. Berücksichtigen Sie diesen Aspekt, wenn Sie die finanzielle Attraktivität eines freiberuflichen Nebenjobs bewerten. Grundsätzlich gilt jedoch: Jeder zusätzliche Verdienst erweitert Ihre finanziellen Möglichkeiten - ungeachtet einer potenziell hohen steuerlichen Grenzbelastung!
Im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit können auch Verluste auftreten: In solchen Fällen verrechnet das Finanzamt Ihren Verlust mit Ihrem Haupteinkommen. Dies führt zu einer Reduzierung Ihrer Steuerlast und möglicherweise zu einer Steuerrückerstattung! Beachten Sie jedoch, dass Sie nicht dauerhaft Verluste ausweisen dürfen. Andernfalls schreitet die Finanzverwaltung ein. Selbstständige Tätigkeiten setzen grundsätzlich eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Weisen Sie über mehrere Jahre hinweg Verluste aus, wird die Finanzbehörde bezweifeln, dass eine Gewinnerzielung angestrebt oder realistisch ist.
Wenn Ihr Nebeneinkommen maximal 410 Euro pro Jahr beträgt, profitieren Sie von einer Freigrenze. In diesem Fall sind Sie von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit und müssen keine Einkommensteuer zahlen. Sobald Sie diese Freigrenze auch nur geringfügig überschreiten, wird auf Ihren gesamten Gewinn die Einkommensteuer erhoben.
Umsatzsteuerliche Aspekte bei freiberuflicher Nebentätigkeit
Selbstständige unterliegen generell der Umsatzsteuerpflicht; dies betrifft sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende. Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit im Nebenerwerb ausüben, bestehen jedoch gute Aussichten, dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen müssen. Hierfür bietet sich die Kleinunternehmerregelung an!
Liegt Ihr Umsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und im darauffolgenden Jahr unter 50.000 Euro? Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie die Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Vermerken Sie dies im Formular zur steuerlichen Erfassung! Als Existenzgründer ist es Ihnen gestattet, diese Werte zu schätzen. Wichtig ist, dass diese Schätzung auf einer nachvollziehbaren Grundlage basiert.
Sollten Sie im Laufe der kommenden Jahre die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschreiten, sind Sie im darauffolgenden Geschäftsjahr verpflichtet, Umsatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Behalten Sie daher Ihre Umsatzzahlen stets im Auge!
Berücksichtigen Sie, dass die Kleinunternehmerregelung sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt. In vielen Fällen ist die Inanspruchnahme dieser Regelung vorteilhaft, da sie Ihren bürokratischen Aufwand reduziert. Bei signifikanten Betriebsausgaben kann diese Regelung jedoch nachteilig sein, da Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihren Steuerberatern der Guhr Kanzlei beraten!
Krankenversicherung bei freiberuflicher Nebentätigkeit
Bevor Sie eine freiberufliche Nebentätigkeit aufnehmen, sollten Sie sich eingehend mit den sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen. Im ungünstigsten Fall sind Sie dann nicht mehr über Ihren Hauptjob abgesichert, sondern müssen eine eigenständige Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden - versuchen Sie, eine solche Situation zu vermeiden!
Die entscheidende Frage ist, welche Tätigkeit den größeren Umfang einnimmt. Hierbei spielen sowohl die Arbeitszeiten als auch die erzielten Einkünfte eine Rolle. Wenn Sie in Ihrem Hauptjob 40 Stunden pro Woche tätig sind, bleibt für die Nebentätigkeit kaum Zeit. In dieser Hinsicht müssen Sie sich keine Sorgen machen. Anders sieht die Lage aus, wenn Sie in Ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob nur in Teilzeit beschäftigt sind. Ein Ausscheiden aus der gesetzlichen Pflichtversicherung droht auch, wenn Sie mit Ihrer Nebentätigkeit trotz geringer Arbeitszeit außergewöhnlich hohe Einkünfte erzielen. Übersteigt Ihr Nebeneinkommen Ihr Gehalt aus dem Hauptjob, können ebenfalls Nachforderungen von Ihrer Krankenkasse auf Sie zukommen.
Sind Sie unsicher? Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren!
Wie hoch darf der Zuverdienst als Freiberufler sein?
Grundsätzlich gibt es keine feste Obergrenze für den Zuverdienst. Die Höhe des Nebeneinkommens kann jedoch Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherungspflicht haben. Übersteigt Ihr Verdienst aus der Nebentätigkeit Ihr Gehalt aus dem Hauptjob, müssen Sie sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden!
Ist eine freiberufliche Nebentätigkeit als Freiberufler gestattet?
In den meisten Fällen stellt dies kein Problem dar. Zwar sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber zu informieren, eine explizite Erlaubnis ist jedoch nicht erforderlich. Ihr Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit nur aus begründeten Anlässen untersagen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Kunden abwerben oder Ihre Leistungsfähigkeit aufgrund der doppelten Belastung sinkt.
Wie viel darf ein Freiberufler verdienen, um steuerfrei zu bleiben?
Der Gesetzgeber sieht für freiberufliche Nebentätigkeiten eine Bagatellgrenze vor: Bis zu einem jährlichen Gewinn von 410 Euro fallen keine Einkommensteuer an. Liegt der Gewinn darüber, rechnet das Finanzamt sämtliche Ihrer Arbeitseinkünfte zusammen. In der Regel zahlen Sie bereits für Ihr Haupteinkommen Lohn- und Einkommensteuer, Ihr Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit erhöht die Steuerlast zusätzlich.
Was versteht man unter einer freiberuflichen Nebentätigkeit?
Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit, die neben Ihrer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Die meisten Personen, die eine Nebentätigkeit ausüben, sind in ihrem Hauptberuf sozialversicherungspflichtig angestellt. Eine freiberufliche Nebentätigkeit ist jedoch auch für Selbstständige, Rentner, Studenten oder Arbeitslose möglich. Informieren Sie sich bei Ihrer Steuerberatung Guhr über die spezifischen Regelungen für Ihre Situation!