Theoretische Führerscheinprüfung für Ausländer
Führerschein: Wohnortprinzip für In- und Ausländer
Welche Bedeutung hat das Wohnortprinzip beim Führerschein?
Wer eine Fahrerlaubnis erlangen möchte, muss nicht nur theoretische und praktische Lektionen durchlaufen sowie Tests bestehen, sondern ebenso einen Antrag auf erstmalige Fahrerlaubniserteilung bei der zuständigen Führerscheinstelle einreichen.
Hierfür müssen jedoch gewisse Kriterien erfüllt sein. Die Antragstellung muss im Regelfall an dem Ort erfolgen, an dem der Fahrschüler seinen erstrangigen Wohnsitz gemeldet hat.
Was aber, wenn ich die Fahrerlaubnis an einem anderen Ort innerhalb Deutschlands oder im europäischen Ausland erlangen möchte, oder wenn ich als Nicht-Deutscher den Führerschein in der Bundesrepublik erwerben will? Für den Führerschein findet das Wohnortprinzip Anwendung, das im Weiteren detailliert erläutert wird.
FAQ: Wohnortprinzip beim Führerschein
Die Fahrerlaubnis darf lediglich am Hauptwohnsitz oder am Ort der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstätte erworben werden.
Lediglich in Sonderfällen und nur mit Einverständnis der zuständigen Behörde am Hauptwohnsitz ist der Erwerb der Fahrerlaubnis am Zweitwohnsitz denkbar.
Es ist Ihnen gestattet, den Führerschein ausschließlich in Deutschland zu erwerben, sofern sich Ihr regulärer Wohnsitz in Deutschland befindet bzw. Sie sich aufgrund von persönlichen und beruflichen Verbindungen mindestens 185 Tage hier aufhalten. Näheres dazu finden Sie hier.
Führerschein am Hauptwohnsitz
Üblicherweise muss die Fahrerlaubnis laut geltendem Wohnsitzprinzip am Hauptwohnsitz erworben werden. Dies bedeutet, dass bei Vorhandensein von zwei Wohnsitzen der Führerscheinerwerb in der Regel ausschließlich am Erstwohnsitz möglich ist. Dies stellt eine der Bedingungen für die Beantragung der Fahrerlaubnis dar.
Dies gilt aber grundsätzlich nur für die Antragstellung zur Erteilung der Fahrerlaubnis und die Absolvierung der praktischen Fahrprüfung. Theoretischer Unterricht und Fahrstunden sowie die theoretische Prüfung müssen nicht unbedingt am Hauptwohnsitz absolviert werden. Die Fahrprüfung hingegen ist an einem der folgenden Plätze abzulegen:
- Hauptwohnsitz
- Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung
- Ort des Studiums
- Ort der Arbeitsstelle
Sollten Sie also die Fahrerlaubnis nicht an Ihrem Wohnort machen wollen, sondern stattdessen dort, wo Sie beschäftigt sind, studieren oder zur Schule gehen, so ist dies unter Vorlage entsprechender Belege vor der Prüfungsanmeldung bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Anders stellt sich die Situation dar, wenn Sie zwei Wohnsitze haben und den Führerschein an Ihrem Nebenwohnsitz erwerben möchten.
Führerschein am Zweitwohnsitz machen
Die Fahrerlaubnis am Nebenwohnsitz zu erlangen, ist grundsätzlich nur in Sonderfällen möglich. Dies muss entsprechend fundiert werden. Des Weiteren ist eine Einwilligung der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes erforderlich.
Wenn Sie den Führerschein an Ihrem Zweitwohnsitz erwerben möchten, bedeutet dies in der Regel, dass Sie sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung nicht in der Stadt Ihres Hauptwohnsitzes absolvieren. Die zuständige Behörde muss also genehmigen, dass sowohl der Ausbildungsort als auch der Prüfungsort von Ihrem Wohnort abweichen. Ob Sie eine Zustimmung erhalten, liegt im Ermessen der Behörde.
Welche Intention verfolgt diese Regelung? Das beim Führerschein geltende Wohnsitzprinzip dient der Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit. Es soll dadurch verhindert werden, dass ein Fahrschüler aus der Großstadt, der nach Erhalt der Fahrerlaubnis hauptsächlich im städtischen Verkehr unterwegs ist, seine Prüfung in einer ländlich geprägten Gegend ablegt. Die Verkehrssituationen bzw. die Verkehrsdichte sind grundverschieden.
Dieses Prinzip findet auch Anwendung, wenn Sie die Fahrerlaubnis nicht an Ihrem Zweitwohnsitz, sondern beispielsweise während der Urlaubszeit am Ferienort erwerben wollen.
EU-Führerschein mit Wohnsitz in Deutschland
Das für den Führerschein geltende Wohnsitzprinzip wirkt sich auch auf nationaler Ebene aus. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt in Paragraph 7 fest, unter welchen Voraussetzungen der Erwerb der Fahrerlaubnis in Deutschland möglich ist:
Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Sofern sich Ihr Hauptwohnsitz im Ausland befindet, ist es Ihnen nicht möglich, Ihren Führerschein in Deutschland zu machen. Sollten Sie sich jedoch im Laufe eines Jahres längere Zeit in Deutschland aufhalten, kann dies als Ihr Hauptwohnsitz angesehen werden. Aber wann spricht man von einem ordnungsgemäßen Wohnsitz in Deutschland?
Die 185-Tage-Regel beim EU-Führerschein: Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland, wenn Sie sich aufgrund von privaten und beruflichen Bindungen oder ausschließlich aufgrund von privaten Bindungen (innige Beziehung zum Wohnort) mindestens 185 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland aufhalten.
Beruflich im Ausland: Hat der Führerscheinbewerber persönliche Verbindungen nach Deutschland und hält sich aufgrund von beruflichen Verpflichtungen im Ausland auf, so befindet sich sein Hauptwohnsitz trotzdem in Deutschland, wenn er regelmäßig zurückkehrt. Wenn die Dauer des Auslandsaufenthalts festgelegt ist, entfällt diese Bedingung.
Führerschein im Ausland machen
Wenn Sie Ihren Führerschein nicht an Ihrem Wohnsitz in Deutschland, sondern im europäischen Ausland (EU und EWR) erwerben wollen, beispielsweise weil Sie dort eine Schule oder Universität besuchen, sollten Sie beachten, dass in diesem Fall kein Wechsel des Wohnsitzes stattfindet. Ihr Hauptwohnsitz befindet sich weiterhin im Inland, also in Deutschland.
EU-Führerschein mit Wohnsitz im Ausland
Kann ich den Führerschein auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland machen? Wenn Sie Ausländer sind und Ihren Hauptwohnsitz in einem der Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR haben und zeitweise eine Schule oder Universität in Deutschland besuchen, so stellt dies keinen Wohnsitzwechsel dar. Ihr Hauptwohnsitz bleibt weiterhin im Ausland und nicht in Deutschland.
Das beim Führerschein angewandte Wohnsitzprinzip gilt somit auch für Nicht-Deutsche. Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist erst möglich, wenn Sie sich mindestens sechs Monate in Deutschland aufhalten.
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Informationen über den Autor
Murat Kilinc ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht ein Experte für sämtliche rechtlichen Aspekte rund um den Verkehr und Kfz-Bereich. Er absolvierte sein Jurastudium an der Universität Bremen und wurde im Jahr 2014 als Rechtsanwalt zugelassen. Zu seinen weiteren Fachgebieten gehören unter anderem das Zivilrecht und das Versicherungsrecht.
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