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Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen

Welche Leistungen eine Gebrauchtwagengarantie umfasst

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Unterschiedliche Ausführungen einer Gebrauchtwagengarantie

Beim Erwerb eines Autos wird nicht immer ein fabrikneues Auto gekauft, oft wird ein bereits genutztes Fahrzeug erworben. Gerade in diesem Fall ist es von Bedeutung, sich mit einer potentiellen Garantie für das Kraftfahrzeug auseinanderzusetzen, um sich bei auftretenden Defekten nicht in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten zu begeben.

Dabei stellen sich Fragen wie: „Existiert auf Gebrauchtfahrzeuge überhaupt eine Garantie?', „Ist eine Gebrauchtwagengarantie auch privat möglich?' oder „Welche Gewährleistung greift beim Gebrauchtwagen im Ernstfall sonst?'. Der nachfolgende Ratgeber soll Ihnen drei Optionen aufzeigen und die wichtigsten Fragen rund um die Gebrauchtwagengarantie beantworten.

Eine für Gebrauchtfahrzeuge vereinbarte Garantie kann die Instandsetzung von auftretenden Mängeln abdecken und ist in der Regel zeitlich limitiert. Folgende drei Möglichkeiten können, abhängig von den Voraussetzungen, greifen:

  • Herstellergarantie
  • gesetzliche Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung)
  • Gebrauchtwagengarantie

Bei noch jungen gebrauchten Fahrzeugen kann die Herstellergarantie in Kraft treten. Sie beläuft sich - je nach Hersteller - auf bis zu sieben Jahre. Üblicherweise ist sie zwei bis drei Jahre gültig oder orientiert sich am Kilometerstand des Fahrzeugs. Einige Hersteller offerieren gegen Aufpreis sogar eine Neuwagengarantie-Verlängerung. Die Herstellergarantie beinhaltet auch Durchrostungsschäden. Diese Garantie kann bis zu 12 Jahre laufen.

FAQ: Gebrauchtwagengarantie

Wann besteht eine Gebrauchtwagengarantie?

Gesetzlich sind lediglich Händler beim Gebrauchtwagenkauf zu einer Garantieleistung verpflichtet. Bei Privatpersonen wird hingegen meist ein Haftungsausschluss vereinbart.

Was ist beim Inhalt einer Gebrauchtwagengarantie zu beachten?

Die wichtigsten Punkte, die bei einer für den Gebrauchtwagen gewährten Garantie zu berücksichtigen sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Welche Mängel deckt die Gebrauchtwagengarantie ab?

Welche Komponenten von der Garantie abgedeckt werden, können Sie unserer Aufstellung entnehmen. Diese finden Sie hier.

Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen

Ist die Herstellergarantie abgelaufen, empfiehlt sich ein Blick auf die Händlergewährleistung. Beim privaten Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler oder einem Unternehmen existiert ein gesetzlich verankertes Recht: die Sachmängelhaftung. Hierbei haftet der Verkäufer mindestens ein Jahr für alle Mängel, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe aufweist.

Beim Autokauf von einer Privatperson findet sich oftmals ein „vollständiger Gewährleistungsausschluss' als Klausel im Kaufvertrag. Diese Klausel befreit den privaten Verkäufer von der Gewährleistung. Auch die Formulierung „gekauft wie gesehen' deckt den Gewährleistungsausschluss ab. Hat der Verkäufer jedoch arglistig Mängel verschwiegen, haftet er dennoch.

Die Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenfrei. Allerdings befindet sich der Händler in den ersten sechs Monaten in der Beweispflicht, danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Es gibt also eine Gebrauchtwagengarantie beim Händler. Diese rechtliche Gebrauchtwagengarantie wird Sachmängelhaftung genannt und bietet Vorzüge für jeden privaten Käufer bei einem kommerziellen Anbieter.

Die Gebrauchtwagengarantie: Welche Leistungen sind enthalten?

Eine Garantie für Gebrauchtwagen ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch bieten Händler oftmals diese Gewährleistung beim Autokauf an. Somit ist sie bereits teilweise im Kaufpreis inbegriffen oder kann zusätzlich erworben werden. Ein Vorteil der Garantie gegenüber der Sachmängelhaftung ist, dass sie in der Regel auch Mängel abdeckt, die nach der Fahrzeugübergabe auftreten.

Gleichzeitig müssen in der Gebrauchtwagengarantie vom Anbieter keine Reparaturkosten enthalten sein. Welche Kosten ganz oder teilweise abgedeckt sind, oder wie hoch die Selbstbeteiligung an der Reparatur ist, steht in den Garantiebedingungen. Die Bedingungen sind vor dem Autokauf zu lesen und beinhalten ebenfalls Informationen darüber, wie lange bei dem Gebrauchtwagen die Gewährleistung gilt oder welche Pflichten an diese geknüpft sind. Es kann also vorkommen, dass trotz Gebrauchtwagengarantie weitere Kosten für Sie anfallen.

Vorteile der Händlergarantie für Gebrauchtwagen

Eine Garantie lohnt sich in vielerlei Hinsicht zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung. Wie bereits erwähnt, stehen die genauen Rechte und Pflichten in den jeweiligen Garantiebestimmungen.

Vorteile der Garantie:
  • kann länger als die Sachmängelhaftung bestehen
  • deckt Mängel ab, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bekannt waren
  • Garantiereparatur kann ggf. von einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers durchgeführt werden
  • schränkt die Sachmängelhaftung nicht ein, die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt

Eine Gebrauchtwagengarantie kann auch privat abgeschlossen werden. Bei einem Verkauf unter Privatpersonen bietet sich eine solche „private Händlergarantie' an. Sie ist beispielsweise vom Automobilclub ADAC ab ungefähr 190 Euro für die Dauer eines Jahres erhältlich. Vor dem Abschluss ist ein Gebrauchtwagengarantie-Vergleich ratsam, um das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln.

Garantie beim Gebrauchtwagenkauf &8211; das sollten Sie beachten

Was aber sollte eine Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung grundsätzlich beinhalten? Unabhängig davon, ob es sich um eine Gebrauchtwagen-Händler-Garantie handelt oder Sie privat eine Garantie abgeschlossen haben, folgende Inhalte sollten beachtet werden:

  • Vorab: Es existieren keine einheitlichen Kriterien für eine Gebrauchtwagengarantie.
  • Nicht jeder Gebrauchtwagen kann mit einer Garantie versehen werden, oftmals gilt eine Altersgrenze von neun bis zehn Jahren.
  • Selbstredend müssen alle Mängel, die unter die Garantie fallen, vor Abschluss einer Garantie-Versicherung behoben worden sein.
  • Treten nach Abschluss Mängel auf, dürfen diese nicht eigenständig beseitigt werden. Zunächst müssen die garantiepflichtigen Schäden gemeldet werden.
  • In einer Gebrauchtwagengarantie sind die Leistungen und Pflichten individuell gestaltet. In der Regel werden im Reparaturfall die vollständigen Arbeitskosten ersetzt, die Ersatzteilkosten und Materialkosten anteilig.
  • Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr.
  • Defekte und Schäden aus Unfällen, durch Verschleiß, unsachgemäße Reparaturen oder fahrlässige Handlungen sind in der Regel nicht abgedeckt.

Lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie?

Inwieweit sich eine für Gebrauchtwagen zugesicherte Garantie lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Die gesetzliche Gewährleistung in Form der Sachmängelhaftung schützt Käufer von Gebrauchtwagen innerhalb der ersten sechs Monate ausreichend vor Mängeln - vorausgesetzt das Auto wird beim Händler erworben.

Zusätzlich kann sich eine Gebrauchtwagengarantie lohnen, da eine Garantie für jeden aufgetretenen Mangel Gültigkeit besitzt und somit der Käufer auch nach den ersten sechs Monaten abgesichert ist. Allerdings ist dabei genau auf den Leistungsumfang zu achten, damit die Garantie nicht der gesetzlichen Gewährleistung hinterherhinkt. Es empfiehlt sich ein Gebrauchtwagengarantie-Test bzw. der Vergleich.

Beim Verkauf unter Privatpersonen wird im Kaufvertrag meist ein Gewährleistungsausschluss festgehalten, sodass der Verkäufer auftretende Mängel nicht reparieren muss, sofern er diese nicht arglistig verschwiegen hat.

Zum Abschluss können Sie der folgenden Auflistung entnehmen, welche Komponenten von einer Gebrauchtwagengarantie abgedeckt werden sollten:

  • Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Getriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung
  • Kraftübertragung: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke
  • Getriebe: Gehäuse für Schalt- oder Automatikgetriebe, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Hauptmodul für elektronische Getriebeschaltung bei Automatik, Gehäuse für Front-, Heck- oder Allradantrieb einschließlich aller Innenteile
  • Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf (mit Kopfdichtung), Kurbelgehäuse, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen bzw. Kette mit Spannrolle, Ölkühler, -wanne, -druckschalter, -filtergehäuse und Schwung- beziehungsweise Antriebsscheibe mit Zahnkranz
  • Hydropneumatik: HD-Pumpe, Druckregler und -speicher, Höhenkorrektor, Federkugel
  • Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, -regler und -begrenzer, Radbremszylinder
  • Kraftstoffanlage: Elektronische Einspritzanlage mit allen Teilen, Steuergerät, Drosselklappensteuerung, Luftmengenmesser, Einspritzdüsen, Leerlauf-Steuerungsventil und Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kraftstoffpumpe, Vergaser, Turbolader
  • Kühlsystem: Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe und Visco- beziehungsweise Thermolüfter
  • Elektrik: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündspule, -transistor und elektronischem Steuergerät, Anlasser, Klimaanlage mit Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer
  • Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbags und Gurtstraffer, serienmäßig gelieferte Wegfahrsperre mit allen wesentlichen Teilen, Zentralverriegelung mit allen wesentlichen Teilen einschließlich Schlössern
  • Fahrdynamiksysteme: ABS mit allen wesentlichen Teilen, ASR mit allen wesentlichen Teilen, ASD (automatisches Sperrdifferential) mit allen wesentlichen Teilen, automatischer Vierradantrieb mit allen wesentlichen Teilen, ESP (elektronisches Fahrstabilitäts-Programm) mit allen wesentlichen Teilen

Über den Autor

Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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