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Anwesenheit beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht

Oft gestellte Anfragen

Gebühren, juristischer Schutz und die Prozesskostenbeihilfe

Welche Gebühren fallen für eine erste Konsultation an?

Eine unentgeltliche anfängliche Beratung wird von uns gewährt, sobald Ihnen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugegangen ist oder Ihr Dienstherr Ihnen Verträge zur Aufhebung des Anstellungsverhältnungsverhältnisses unterbreitet hat. Hinsichtlich Konsultationen zu sonstigen Angelegenheiten beläuft sich unser Stundensatz auf zweihundertfünfzig Euro (250,00 EUR), zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Welche finanziellen Aufwendungen sind für das Kündigungsschutzverfahren zu erwarten?

Der Umfang der anfallenden Kosten bestimmt sich gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei setzen wir lediglich die untersten gesetzlichen Gebührensätze an. In diesem Kontext erweist sich Ihr durchschnittlicher Verdienst als ausschlaggebend für die zu erwartenden Gebühren. Verdienen Sie beispielsweise ein monatliches Bruttoeinkommen von Dreitausend Euro, so belaufen sich die mandanteneigenen Anwaltsgebühren auf etwa Siebzehnhundert Euro. Wird jedoch ein Vergleich erzielt, erreichen die Gebühren zumindest Zweitausendvierhundert Euro. Rechtsschutzversicherungen decken im Regelfall die gesamten anfallenden Aufwendungen ab.

Wer trägt die Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage?

Grundsätzlich begleicht jede Prozesspartei ihre eigenen Rechtsanwaltskosten &8211; und das ungeachtet des jeweiligen Ausgangs des Kündigungsschutzverfahrens. Dieses Prinzip findet allerdings lediglich auf die erste gerichtliche Instanz Anwendung, nicht jedoch auf die zweite. In diesem Fall hingegen hat die unterliegende Partei alle angefallenen Kosten zu tragen.

Existiert die Option, dass der Staat die Anwaltsvergütung übernimmt?

Ja, im Prinzip kann jeder Rechtssuchende ein Gesuch um Prozesskostenhilfe einreichen. Wird durch den Antragsteller belegt, dass die finanzielle Deckung des gerichtlichen Verfahrens eigenständig nicht möglich ist, so wird die Prozesskostenhilfe üblicherweise gewährt.

An welchem Gericht sind die Dokumente für die Prozesskostenhilfe einzureichen?

Dies erfolgt beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht, dort, wo die Klage bereits rechtshängig ist. Ein entscheidender Hinweis hierzu: Das Geschäftszeichen des Arbeitsgerichts sollte auf dem Antrag für Prozesskostenhilfe stets vermerkt sein, damit die vorgelegten Dokumente der korrekten Akte zweifelsfrei zugewiesen werden können. 

Ist es erforderlich, dass ich persönlich eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung beziehe?

Nein, wir übernehmen die vollständige Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Ihrem Auftrag.

Gleich der festgestellte Streitwert dem Zahlungsbetrag, der von mir zu entrichten ist?

Keineswegs. Der Streitwert fungiert ausschließlich als Kalkulationsbasis für unsere Honoraraufstellung.  

Vorgehen im Kündigungsschutzverfahren

Mir wurde gekündigt - welche Möglichkeiten bestehen zur Gegenwehr?

Üblicherweise muss die gemeinhin als Kündigungsschutzklage bezeichnete Klage binnen eines Zeitraums von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Andernfalls erlangt die Kündigung Rechtswirksamkeit, ungeachtet der Tatsache, ob sie sachlich begründet ist oder nicht. Lediglich in spezifischen Einzelfällen ist es möglich, dass diese Frist überschritten wird oder ihre Laufzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.

Welcher Verlauf kennzeichnet ein Kündigungsschutzverfahren?

  1. Gütetermin: Im Anschluss an die Einreichung der Kündigungsschutzklage wird alsbald ein sogenannter Gütetermin festgelegt, dessen Zweck es ist, eine konsensuale Einigung mit dem Dienstherrn anzustreben.
  2. Kammertermin: Sollte im Gütetermin keine Übereinkunft erzielt werden, so setzt das Arbeitsgericht daraufhin einen sogenannten Kammertermin an. In diesem Termin werden die rechtlichen Aspekte der Rechtsgültigkeit der Kündigung eingehend diskutiert und darauf aufbauend Verhandlungen geführt. Auch während dieses Kammertermins bleibt eine einvernehmliche Klärung weiterhin eine Option.
  3. Urteil: Das gesamte Kündigungsschutzverfahren findet seinen Abschluss nach dem Kammertermin durch die Verkündung eines Urteils. Diese gerichtliche Entscheidung erlangt Rechtskraft, es sei denn, eine der involvierten Parteien legt gegen dieses Urteil noch einmal in Form einer Berufung Rechtsmittel ein.

Welche Dauer nimmt ein Kündigungsschutzverfahren üblicherweise in Anspruch?

Gewöhnlich wird eine Einigung bereits im Gütetermin erzielt, welcher etwa einen Monat nach der Klageeinreichung abgehalten wird. Sollte in dieser Güteverhandlung keine Übereinkunft zustande kommen, so wird im nachfolgenden Gerichtstermin, dem sogenannten Kammertermin, ein richterlicher Spruch gefällt. Dieser Termin wird nach bisheriger Erfahrung ungefähr drei Monate später abgehalten. Zumeist ist das Verfahren in der ersten Instanz innerhalb eines Zeitraums von vier bis sechs Monaten beendet. Allerdings kann sich der Ablauf durch umfangreiche Beweiserhebungen sowie durch diverse Anträge auf Terminverschiebung merklich in die Länge ziehen. Werden mehrere Instanzen, wie beispielsweise die Landesarbeitsgerichte oder das Bundesarbeitsgericht, passiert, so kann eine endgültige Beschlussfassung durchaus ein bis zwei Jahre an Zeit benötigen.

Ist meine persönliche Präsenz beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht obligatorisch?

Grundsätzlich ist Ihr persönliches Erscheinen nicht vonnöten. Es genügt, wenn der von Ihnen mandatierte Rechtsanwalt in Ihrer Vertretung an der Güteverhandlung partizipiert. In bestimmten Situationen hingegen kann das eigenhändige Erscheinen der involvierten Parteien in der gerichtlichen Vorladung explizit vorgeschrieben sein. In diesem spezifischen Szenario müssen Sie dann gleichfalls an dem festgesetzten Termin anwesend sein.

Aus welchem Grund beantragt der gegnerische Rechtsbeistand die Klageabweisung, selbst wenn mein Standpunkt korrekt ist?

Hierbei handelt es sich lediglich um eine prozessuale Formalität, welche in keinem Zusammenhang mit der sachlichen Bewertung des individuellen Falls steht.

Ihre Vertretung durch „Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner'

Werden Konsultationen mit Mandanten auch fernmündlich oder via Videokonferenz durchgeführt?

Diesbezüglich orientieren wir uns vollumfänglich an den Präferenzen unserer Klienten. Eine direkte Zusammenkunft ist sowohl realisierbar als auch eine fernmündliche Besprechung oder eine digitale Videokonferenz.

Welchen Verlauf nimmt die Verständigung nach der Übertragung des Mandats?

Sie erhalten sämtliche Verbindungsdaten Ihres Ihnen zugewiesenen Rechtsbeistands. Er kann von Ihnen zu jedem Zeitpunkt bei sämtlichen Anliegen unmittelbar kontaktiert werden - auch per Mobiltelefon. Sollten wir momentan unerreichbar sein, so nehmen wir stets umgehend Kontakt zu Ihnen auf. Hinsichtlich organisatorischer Anliegen steht Ihnen Ihre zuständige Rechtsanwaltsfachangestellte zur direkten Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die entsprechenden Verbindungsdetails werden Ihnen ebenfalls sofort bei der Mandatsübertragung ausgehändigt.

Führen Sie die gerichtlichen Verhandlungen eigenhändig durch oder kooperieren Sie mit Terminsvertretern?

Sämtliche Gerichtstermine bestreiten wir eigenständig durch unsere juristischen Fachkräfte. Während des gesamten Verfahrens wird der Klient stets von demselben Rechtsbeistand betreut, was eine konstante Kontaktperson gewährleistet.

Überprüfen Sie ebenfalls Arbeitszeugnisse?

Ja, zu diesem Zweck verfügen wir tatsächlich über eine spezielle Abteilung für Zeugnisangelegenheiten, die sich ausschließlich auf die Begutachtung von Arbeitszeugnissen spezialisiert hat.