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Prozesse der öffentlichen Vergabe

Das öffentliche Ausschreibungswesen

Die Notwendigkeit spezifischer Vergabeverfahren wird durch die maßgeblichen Rechtsnormen und Verordnungen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie der einzelnen Bundesländer eindeutig festgelegt (oder: bestimmt). Diese Regelwerke legen gleichermaßen die Art des anzuwendenden Verfahrens fest (oder: bestimmen die Verfahrensart), ob es sich beispielsweise um eine EU-weite Ausschreibung, eine öffentliche Bekanntmachung, eine beschränkte Offerte oder eine freihändige Vergabe handelt.

Die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen kann sich tatsächlich als äußerst unkompliziert erweisen: Für die Publikation Ihrer Bekanntmachungen auf der Plattform Vergabe24 stehen Ihnen vielfältige Optionen offen. Unser umfangreiches Portfolio an spezieller Vergabesoftware, konzipiert für Vergabestellen (oder: ausschreibende Stellen) jeglicher Dimension und Ausrichtung, optimiert (oder: erleichtert) Ihre täglichen Arbeitsabläufe in sämtlichen Phasen des gesamten Vergabeprozesses. Sollten Sie noch die passende Softwarelösung suchen (oder: noch keinen geeigneten Lösungsansatz gefunden haben), aber dennoch dringend eine Bekanntmachung (Ihrer Offerte) noch heute veröffentlichen wollen, so stellt dies absolut keine Schwierigkeit dar. Kontaktieren Sie in diesem Fall (ganz einfach) Ihren regionalen Vergabe24-Ansprechpartner. Wir stehen Ihnen zügig und reibungslos (oder: unbürokratisch) zur Seite.

Wir kümmern uns um die Publikation Ihrer Ausschreibungen

Vergabe24 fungiert als das führende Online-Vergabeportal für den deutschen Raum. Wir gewährleisten Ihnen eine Publikation (oder: Bekanntmachung) mit maximaler Reichweite: Simultane zur Veröffentlichung auf unserem Vergabeportal (unserer zentralen Plattform) publizieren wir Ihre Ausschreibungen (Ihre Angebotsaufforderungen) ebenfalls in den entsprechenden Ausschreibungsblättern unserer lokalen Vergabe24-Kooperationspartner.

Unsere Veröffentlichungsorgane:

  • Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin
  • Ausschreibungsblatt für Sachsen
  • Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt
  • Bayerische Staatszeitung
  • B_I ausschreibungsblatt
  • Deutsches Ausschreibungsblatt
  • Staatsanzeiger Baden-Württemberg
  • Staatsanzeiger für das Land Hessen
  • Thüringer Staatsanzeiger

Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch (oder: bei Bedarf) leiten unsere regionalen Vergabe24-Partner Ihre Ausschreibungen (Ihre Offerten) zusätzlich an die zentrale Vergabeplattform des Bundes sowie an weitere, entweder gesetzlich vorgeschriebene (oder: obligatorische) oder von Ihnen speziell ausgewählte Vergabeplattformen weiter. Darüber hinaus publizieren wir auch Bekanntmachungen, deren Wert die maßgeblichen EU-Schwellenwerte (oder: Obergrenzen) übersteigt. Unsere örtlichen Vergabe24-Partner sind Ihnen behilflich bei der notwendigen Übermittlung an das offizielle EU-Amtsblatt TED (Tenders Electronic Daily). 

Einige relevante Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten (oder: zu denen wir Ihnen bereitwillig Auskunft geben):

  • Auf welche Weise lassen sich Ausschreibungen (oder: Bekanntmachungen) effektiv publizieren?
  • In welcher Höhe fallen Gebühren (oder: Entgelte) für die entsprechende Veröffentlichung an?
  • Zu welchem Zeitpunkt sind der Publikationstermin beziehungsweise der letztmögliche Anzeigenschluss?

Für diese spezifischen Sachverhalte existieren regional divergierende (oder: unterschiedliche) Bestimmungen. Für umfassende (oder: detaillierte) Auskünfte bitten wir Sie freundlichst, direkten Kontakt mit Ihrem lokalen Ansprechpartner (oder: Betreuer vor Ort) aufzunehmen.