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Einkommensteuererklärung für Verstorbene

Auch nach dem Versterben einer Person bleibt die steuerliche Angelegenheit von Bedeutung: Bis zum Zeitpunkt des Ablebens war die verstorbene Person steuerpflichtig. Anschließend gehen die steuerlichen Verpflichtungen automatisch auf die Erben über. Doch was bedeutet dies konkret? Müssen Sie als Erbe tatsächlich eine Steuererklärung einreichen? Und welche Punkte sollten Sie berücksichtigen? Wir haben die wesentlichen Informationen für Sie übersichtlich aufbereitet.

Ist eine Steuererklärung für Verstorbene erforderlich?

Falls die verstorbene Person bis zu ihrem Tod Einkünfte erzielte, die steuerpflichtig waren, sind Sie als Erbe oder Erbin verpflichtet, eine Steuererklärung für die verstorbene Person einzureichen.

Diese Erklärung muss, analog zu Ihrer eigenen, bis zum 31. Juli des nachfolgenden Jahres beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, ist die Beantragung einer Fristverlängerung notwendig. Andernfalls könnten Ihnen vom Finanzamt ein Verspätungszuschlag oder sogar eine Steuerschätzung auferlegt werden. Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel über die Fristen für die Steuererklärung. 

Wenn Sie sich professionelle Hilfe von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerbüro holen, gewährt man Ihnen eine Verlängerung der Frist: Diese verlängert sich automatisch bis zum Ende Februar des darauf folgenden Jahres. 

Die Frage, ob sich eine freiwillige Einreichung lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. 

Wenn die verstorbene Person beispielsweise als Angestellte Lohnsteuer abgeführt hat, wurde oft ein zu hoher Steuerbetrag einbehalten. Durch eine freiwillige Steuererklärung haben Sie als Erbe die Möglichkeit, die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzufordern. Ein zusätzlicher Vorteil: Für die freiwillige Abgabe steht Ihnen ein längerer Zeitraum zur Verfügung. Sie können die Steuererklärung bis zu vier Jahre nach dem Sterbejahr einreichen - und sich in Ruhe darum kümmern.
 

Sofern der oder die Erblasser/in Steuerschulden beim Finanzamt hatte, gehen diese automatisch auf die Erben über - Sie sind verpflichtet, diese zu begleichen. Weitere Details und die Ihnen als Erbe obliegenden Pflichten erfahren Sie in unserem Beitrag „Kann man Steuerschulden erben?'.

Eine Steuererklärung für eine verstorbene Person unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von einer regulären Steuererklärung. Sie sind verpflichtet, sämtliche Einkünfte Ihres verstorbenen Angehörigen in die Erklärung einzutragen. Dabei können jedoch auch die angefallenen Ausgaben - beispielsweise Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Handwerkerkosten - geltend gemacht werden.

Wer ist verantwortlich für die Einreichung der Steuererklärung des Verstorbenen beim Finanzamt?

Als alleiniger Erbe sind Sie persönlich für die Abgabe der Steuererklärung im Todesfall zuständig. Im Falle einer Erbengemeinschaft obliegt es der Gemeinschaft, ein Mitglied zu benennen, das die Einreichung der Steuererklärung für die oder den Verstorbenen übernimmt.

Selbstverständlich kann auch die Erstellung der Steuererklärung einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater übertragen werden. Bei einer Erbengemeinschaft ist jedoch die Zustimmung aller Miterben hierfür erforderlich.

Wie erhalte ich die notwendigen Belege für die Steuererklärung?

Können Sie im Rahmen des Nachlasses nicht alle erforderlichen Belege, Quittungen und Nachweise für die Steuererklärung der oder des Verstorbenen auffinden? Institutionen wie Banken, Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger können Sie, nach Vorlage des Erbscheins, um Auskunftserteilung bitten.

Ebenso darf das Finanzamt autorisierten Erben Kopien älterer Steuerbescheide zukommen lassen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die oder der Verstorbene bis zu seinem Tod seine Steuererklärungen eigenständig abgegeben hat. Sofern die Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner gewählt wurde, ist die Zustimmung des hinterbliebenen Ehepartners zur Weitergabe des Steuerbescheids erforderlich.

Achten Sie bei einer eventuellen Haushaltsauflösung genau darauf, welche Unterlagen und Nachweise Sie entsorgen. Für bestimmte Dokumente gelten gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen, die für die Steuererklärung weiterhin relevant sein könnten.

Wenn das Finanzamt eine Steuerrückerstattung für die verstorbene Person ermittelt, wird diese gemäß der Erbquote unter den Erben aufgeteilt - dies gilt jedoch ebenso für eventuelle Steuernachzahlungen. Wichtig: Übersteigt das Erbe, einschließlich der Steuerrückerstattung, Ihren persönlichen Freibetrag, wird Erbschaftsteuer fällig.

Die Kosten für eine Beerdigung können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen - insbesondere, wenn sie nicht aus dem Nachlass gedeckt werden konnten. Doch es gibt eine Erleichterung: Haben Sie die Ausgaben aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder aus moralischen Gründen getragen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Auf diese Weise erhalten Sie zumindest einen Teil der aufgewendeten Kosten zurück.

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