BAFA-Förderung Luftwärmepumpe Neubau
Wärmepumpen: Finanzielle Unterstützung
Stand: Januar 2025
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Sowohl für den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau als auch in bestehenden Gebäuden existieren seitens des Bundes und der Länder diverse Förderangebote.
Die finanzielle Unterstützung sowie die Höhe des Zuschusses sind an verschiedene Anforderungen gebunden, welche je nach Förderprogramm differieren.
Der Einbau einer Wärmepumpe in Bestandsbauten wird im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)' als systemische Maßnahme (BEG WG, BEG NWG) oder als energetische Einzelmaßnahme (BEG EM) gefördert. Innerhalb der BEG EM ist der Antrag bei der KfW zu stellen. Dabei sind diverse Kriterien zu beachten:
Aktuelle Anforderungen der BEG EM
- Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro (brutto)
- Obergrenzen der Zuschussförderung BEG EM:
- Wohngebäude:
- 30.000 Euro für 1. Wohneinheit (WE)
- Jeweils 15.000 Euro für 2. bis 6. WE
- Jeweils 8.000 Euro ab der 7. WE
- Nichtwohngebäude:
- Gebäude mit Nettogrundfläche (NGF) bis 150 m2: 30.000 Euro
- Größere Gebäude mit NGF bis 400 m2: 200 Euro/m2
- NGF zwischen 400 und 1.000 m2: zusätzlich 120 Euro/m2
- NGF größer als 1.000 m2: zusätzlich 80 Euro/m2
- Emissionsminderungs-Zuschlag (Biomasse) wird pauschal gewährt, unabhängig von Höchstgrenze
- Wohngebäude:
- Obergrenzen Ergänzungskredit zur Zuschussförderung:
- Rahmenbedingungen:
- Darlehen mit zusätzlichen Zinsvergünstigungen für privat Selbstnutzende mit Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro
- Wohngebäude:
- 120.000 Euro pro Wohneinheit
- Nichtwohngebäude:
- 500 Euro/m2 Nettogrundfläche, jedoch max. bis 5 Mio. Euro pro Vorhaben
- Rahmenbedingungen:
- Qualitätssicherung: Die Wärmepumpenanlage muss so konzipiert sein, dass eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreicht wird. Der Nachweis über die Jahresarbeitszahl erfolgt gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03.
- Ab dem 01.01.2025 werden lediglich Wärmepumpen gefördert, welche an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können, um netzdienlich zu agieren und betrieben zu werden (Standards sind „SG Ready' oder „VHP Ready'). Dadurch können energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsprozesse abgesichert werden.
- Wärmepumpen zur Beheizung mittels Wasser benötigen für die Förderung eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETA) zwischen 125 Prozent und 180 Prozent, abhängig von der Wärmequelle und Vorlauftemperatur der Heizungsanlage:
- 125 - 140 Prozent bei einer Vorlauftemperatur von 55 °C
- 145 - 180 Prozent bei einer Vorlauftemperatur von 35 °C
- Wärmepumpen zur Beheizung über Luft mit weniger als 12 Kilowatt Heizleistung benötigen mindestens eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) von 181 Prozent und Wärmepumpen mit mehr als 12 Kilowatt eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) von 150 Prozent
- Die Geräuschemissionen für außenliegende Luftwärmepumpen müssen 5 dB unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert liegen. Der Geräuschemissionsgrenzwert für Wärmepumpen kann der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) vom 02.08.2013 entnommen werden.
- Technische Mindestanforderung:
- Einbau einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige,
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
- Detaillierte Informationen können der Liste der technischen FAQ - BEG EM der KFW entnommen werden.
Wärmepumpen: Effizienz
Rund um das Thema Wärmepumpe existieren diverse Effizienzbegriffe. Das Wissen darüber und über die entsprechenden Einflussfaktoren hilft, die Effizienz in Planung und Betrieb zu optimieren, und somit Stromverbrauch und Betriebskosten zu reduzieren.
Mehr erfahrenKältemittel für Heizungs- und Klimatechnik
Für die Funktionalität von Wärmepumpen und Kälteanlagen sind Kältemittel essenziell. Sie ermöglichen, dass die Wärme bei niedrigem Temperaturniveau aus Außenluft, Erdreich und Wasser für die Erwärmung in Gebäuden genutzt werden kann.
Mehr erfahrenWärmepumpen: Geräuschemission
Für Wärmepumpen gelten wie für andere technische Anlagen Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes. Insbesondere die Geräuschemissionen von Außeneinheiten sind sorgfältig zu berücksichtigen.
Mehr erfahrenZukünftige Änderungen
In den kommenden Jahren werden weitere Anforderungen hinzukommen:
- Ab dem 01.01.2026 müssen die Geräuschemissionen für außenliegende Luftwärmepumpen 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen, um förderfähig zu sein.
- Ab dem 01.01.2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.
Förderfähige Kosten und Anlagen
Zu den förderfähigen Kosten zählen die Anschaffungskosten der unterstützten Anlage, zusätzlich die Aufwendungen für Installation und Inbetriebnahme. Ebenso lassen sich die Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen wie die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Bohrungen für Erdwärmesonden oder Speicherinstallationen bezuschussen.
Förderfähige Wärmepumpen sind in einer Anlagenliste aufgeführt, die vom BAFA fortlaufend aktualisiert wird. Wärmepumpen, die werkseitig über Schnittstellen zur netzdienlichen Aktivierung verfügen, sind in der Anlagenliste des BAFA entsprechend gekennzeichnet. Des Weiteren sind die Werte für die Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) und die Kältemittelart aufgeführt.
Im Rahmen der BEG EM ist eine Förderung im folgenden Umfang realisierbar:
Die Höhe der Zuschussförderung für den Einbau einer Wärmepumpe als Heizungsanlage beträgt 30 Prozent des Investitionsvolumens.
Außerdem sind zusätzliche Boni möglich. Diese sind kombinierbar, jedoch nur bis zu einer Obergrenze von 70 Prozent. In Summe von Zuschuss und Boni kann somit ein maximaler Fördersatz von 70 Prozent erreicht werden.
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen (als natürliche Kältemittel werden anerkannt: R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser sowie R744 Kohlendioxid), ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent erhältlich. Der Effizienz-Bonus beträgt maximal 5 Prozent, auch wenn gleichzeitig die Anforderungen an die Wärmequelle und an das Kältemittel erfüllt werden.
Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohngebäuden für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen gewährt. Bis 31.12.2028 beträgt dieser Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent ab, zunächst am 01.01.2029 auf 17 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.
Zusätzlich gibt es einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Sanierung zum Effizienzhaus mit Wärmepumpe
Alternativ kann der Einbau einer Wärmepumpe auch im Rahmen einer systemischen Gebäudesanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (BEG WG/NWG) zum Effizienzhaus bzw. -gebäude über die KfW (Kreditförderung) erfolgen.
Seit dem 01.03.2023 existiert die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) als eigenständiges Programm innerhalb der BEG. Gefördert werden hier der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit zinsverbilligten Krediten. Kommunen können dafür Investitionszuschüsse erhalten. Der Neubau ist über das Bundesförderprogramm förderfähig, wenn er
- den Standard Effizienzhaus 40 vorweist,
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und
- die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus unterschreitet.
Die klimafreundlichen Wohngebäude werden mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Für das Bauvorhaben muss eine gelistete Energie-Effizienz-Expertin oder ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden, um die Einhaltung der Anforderungen zu prüfen und zu bestätigen. Entsprechende Expertinnen und Experten können über die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gefunden werden.
Eine erhöhte Förderung von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit ist für das zusätzliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) möglich. Hierfür muss eine unabhängige QNG-Zertifizierungsstelle eingebunden werden, welche zusätzlich die Beauftragung einer Nachhaltigkeitsberatung fordern kann.
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Förderprogramme für Gebäude
Für den Neubau oder die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden stehen, je nach geplanter Maßnahme, Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung.
Mehr erfahrenSeit dem 01.06.2023 gibt es das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF). Gefördert werden hier der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude mit zinsverbilligten Krediten. Der Neubau ist für Familien mit Kindern und Alleinerziehende förderfähig, wenn
- sie die geförderte Immobilie selbst bewohnen (zu mind. 50 Prozent Miteigentumsquote)
- in ihrem Haushalt mind. ein Kind unter 18 Jahren lebt
- das Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind beträgt
und das Wohngebäude
- den Standard Effizienzhaus 40 vorweist,
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und
- die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus unterschreitet.
Die klimafreundlichen Wohngebäude für Familien werden je nach Anzahl der Kinder mit bis zu 220.000 Euro pro Wohneinheit mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Für das Bauvorhaben muss eine gelistete Energie-Effizienz-Expertin oder ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden, um die Einhaltung der Anforderungen zu prüfen und zu bestätigen. Entsprechende Expertinnen und Experten können über die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gefunden werden.
Eine erhöhte Förderung (abhängig von der Anzahl der Kinder) von bis zu 270.000 Euro pro Wohneinheit ist für das zusätzliche „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)' möglich. Hierfür muss eine unabhängige QNG-Zertifizierungsstelle eingebunden werden, welche zusätzlich die Beauftragung einer Nachhaltigkeitsberatung fordern kann.
Der Einbau einer Wärmepumpe ist oft der geeignete Weg, um die Anforderungen an eine energieeffiziente Heizanlage zu erfüllen. Im Rahmen des Neubaus sind die Kosten einer Wärmepumpe daher vollständig förderbar.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten bietet die Themenseite Förderprogramme für Gebäude.
Alternativ zur Förderung der BEG haben die Bundesländer Förderprogramme eingerichtet, mit denen sich der Einbau einer Wärmepumpe bezuschussen lässt. Die Förderprogramme auf Länderebene sind jedoch oftmals zeitlich limitiert und unterliegen sich ändernden Bedingungen. Hier empfiehlt sich die Beratung durch lokales Fachpersonal, um Anträge korrekt und fristgerecht einzureichen.
In den nachfolgenden Bundesländern sind entsprechende Förderprogramme vorhanden (Stand: 03/2023):
Der Förderantrag für eine Wärmepumpe muss vor der Beauftragung des Vorhabens eingereicht werden. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Dazu zählt ebenso der Abschluss von Liefer- und Dienstleistungsverträgen. Um sicherzustellen, dass die Förderung tatsächlich genehmigt wird, sollte mit der Beauftragung sämtlicher Leistungen bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides gewartet werden.
Für die Antragstellung benötigt man
- ein förderfähiges Heizungsangebot von einem Fachhandwerksbetrieb,
- eine Checkliste für den Fördergeldservice und
- das Beiblatt, das vom Fachhandwerksbetrieb ausgefüllt wird,
Wird die Förderung für mehrere energetische Maßnahmen beantragt, muss eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Energie-Effizienz-Experte für den gesamten Auftrag hinzugezogen werden, auch wenn nur eine der Maßnahmen eine solche Einbindung vorsieht.
Weiterführende Informationen
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Erneuerbare Wärme in Gebäuden - Ein- und Zweifamilienhäuser
Überblick zu Heizungssystemen, mittels derer die im GEG 2024 verankerte Vorgabe einer Wärmeversorgung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllt werden kann. Die Betrachtungen zielen auf Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH) im Gebäudebestand.
Mehr erfahrenKostencheck: Wärmepumpen heizen günstiger
Wärmepumpen sind in Bestandsgebäuden wesentlich teurer als Gas-Brennwertkessel - so eine weit verbreitete Fehlannahme. Eine Studie des Kopernikus-Projekts Ariadne klärt auf.
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Förderung für Energieeffizienz in der Industrie und Gewerbe
Die Steigerung der Energieeffizienz in der Wirtschaft und die vermehrte Nutzung erneuerbarer Technologien weisen gegenwärtig noch hohe Steigerungspotenziale auf.
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Investitionen
Klimaneutrales und energieeffizientes Bauen und Sanieren von Gebäuden kostet Geld. Investitionen können in unterschiedlichem Umfang erfolgen.
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