Motorradfahren ohne Führerschein: Eine Analyse
125ccm-Motorräder: Führerschein, Geschwindigkeit und Vorschriften
Von Murat Kilinc
Zuletzt aktualisiert am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten
Mit dem B-Führerschein oder bereits mit 16 Jahren Motorrad fahren: 125ccm-Bikes machen es möglich!
Jedes Jahr im Frühling wiederholt sich das gleiche Muster: Sobald die ersten Sonnenstrahlen die Szene erhellen, beginnt die Zweirad-Saison. Motorrad-Fans holen ihre Lieblinge aus dem Winterschlaf in der Garage und können endlich wieder die Freiheit auf der Straße erleben.
Motorräder üben auf viele Menschen eine besondere Faszination aus. Schon bei vielen jungen Menschen ist der Wunsch groß, ein eigenes Motorrad zu besitzen. Sie bieten Unabhängigkeit, Flexibilität und Fahrspaß.
Bereits ab 16 Jahren dürfen sich junge Biker auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - vorausgesetzt, sie können die passende Fahrerlaubnis vorweisen. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wodurch sich ein Motorrad mit 125 Kubikzentimetern auszeichnet, wie es versichert werden kann und was bei der Zulassung zu beachten ist. Außerdem erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen 125ccm-Führerschein erfüllt sein müssen.
FAQ: 125ccm-Motorrad
In Deutschland ist es Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt, ein Motorrad mit 125ccm zu fahren, sofern die erforderliche Fahrerlaubnis vorliegt. Der 125-Kubik-Führerschein ist also bereits für Minderjährige zugelassen.
Mindestens der Führerschein der Klasse A1 ist erforderlich. Darüber hinaus berechtigen auch die Klassen A und A2 zum Fahren. Seit dem 1. Januar 2020 berechtigt auch der Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads. Mehr Details dazu finden Sie hier.
Das hängt vom jeweiligen Führerschein ab. Ohne entsprechende Fahrstunden ist es mit der Klasse B oder der Klasse 3, die ab April 1980 erteilt wurde, nicht gestattet, diese Motorräder zu fahren. Allerdings beinhaltet die Klasse B seit 2020 einen 125er-Führerschein. Wenn die Klasse 3 bis März 1980 ausgestellt wurde, ist dies erlaubt. Wenn Sie zu Ihrem B-Führerschein die Schlüsselzahl 196 besitzen, ist es möglich, ein 125er-Motorrad zu fahren. Alle Bedingungen hierfür finden Sie hier.
Was macht ein 125-Kubik-Motorrad aus?
Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern. Der Hubraum gibt an, welches Volumen die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkten verdrängen. Je größer der Hubraum, desto mehr Leistung hat der Motor.
Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet. Sie sind weniger leistungsstark als andere Motorräder mit einem größeren Hubraum und erreichen daher auch eine geringere Höchstgeschwindigkeit.
Es gibt viele unterschiedliche Arten von Krafträdern dieser Art. Für welche Sie sich entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab. Ein Roller bringt Sie schnell durch die Stadt, wer es sportlicher mag, setzt auf Racer oder Naked Bikes und etwas gemütlicher wird es auf einem Cruiser.
Welchen Führerschein benötigt man für ein 125ccm-Motorrad?
In Deutschland existieren viele unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen. Sie werden mit Buchstaben gekennzeichnet. Der herkömmliche Pkw-Führerschein ist beispielsweise die Klasse B, die verschiedenen Lkw-Klassen werden durch den Buchstaben C dargestellt. Des Weiteren gibt es insgesamt vier verschiedene Fahrerlaubnisklassen für Zweiräder.
Wenn Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren möchten, benötigen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196. Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm fahren. Außerdem darf die Motorleistung höchstens 11 kW betragen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht (bezogen auf die Leermasse) darf maximal 0,1 kW/kg betragen.
Bis Anfang Januar 2013 galt für ein Motorrad mit 125 ccm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren. Diese Beschränkung wurde jedoch aufgehoben. Daher dürfen auch junge Fahrer mit einem Zweirad mit 125 ccm gut 110 km/h schnell fahren. Das ist bei vielen Modellen die maximale Höchstgeschwindigkeit.
Gut zu wissen: Wenn Sie einen A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad besitzen, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM ebenfalls eingeschlossen. Sie dürfen also auch Roller mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einem Hubraum von bis zu 50 ccm fahren.
Motorradfahrer können auch dann ein 125ccm-Motorrad fahren, wenn sie bereits die Führerscheinklasse A oder A2 für leistungsstärkere Zweiräder besitzen.
Mit dem Pkw-Führerschein 125er-Leichtkrafträder fahren: Seit 2020 möglich
Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit dem 1. Januar 2020 ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren. Der Bundesrat hatte Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften wie dem TÜV und der DEKRA einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt. Seit 2020 können Autofahrer nach dem Absolvieren einiger Fahrstunden ihren Pkw-Führerschein auf Leichtkrafträder erweitern, indem sie die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen.
Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein
Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, benötigen Sie dennoch einige Fahrstunden, um mit Ihrem Pkw-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren zu dürfen. Sie müssen:
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
- neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten absolvieren und
- die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht überschreiten und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können teilweise bis zu 120 km/h fahren.
Mehr zur Schlüsselzahl 196 im Video
Einen Überblick über die wichtigsten Informationen zum Führerschein B mit der Schlüsselzahl 196 erhalten Sie im folgenden Video:
Motorrad mit Pkw-Führerschein fahren: Was halten Sie davon? Stimmen Sie ab!
Aber Achtung: Wenn Sie mit Ihrem Pkw-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keinen Eintrag für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Sie dürfen nach Erfüllung der Bedingungen zwar Motorräder der Klasse A1 bedienen, erhalten jedoch lediglich die Eintragung der Schlüsselzahl 196 zu Ihrer Fahrerlaubnis der Klasse B.
Daher ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf beispielsweise die Klasse A2 zu erweitern. Dafür wäre dann das vollständige Absolvieren der Ausbildung für den A1-Führerschein inklusive theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich.
Wie ist die Ausbildung zum 125ccm-Motorrad-Führerschein (Klasse A1) aufgebaut?
Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Aber wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierfür müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren. Diese gliedert sich in zwei Bereiche: einen theoretischen und einen praktischen.
Der Theorieteil, um den Führerschein für ein Motorrad mit 125 ccm zu erlangen, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (à 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Handelt es sich um eine Erweiterung einer bereits vorhandenen Führerscheinklasse, beispielsweise den Rollerführerschein AM, so reduziert sich der Grundstoff auf sechs Doppelstunden.
Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (à 90 Minuten) klassenspezifischem Zusatzstoff teilnehmen. Dabei lernen die Schüler unter anderem, wie sie sich selbst und Beifahrer richtig schützen, wie sie möglichst umweltschonend fahren und welche besonderen Gefahren für Motorradfahrer im Straßenverkehr bestehen.
In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad erwerben möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Wie viele Stunden diese umfasst, ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern hängt vielmehr vom Lernfortschritt und den individuellen Fähigkeiten des Schülers ab.
Zum anderen sind Fahrschüler verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine bestimmte Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Dazu gehören die Folgenden:
- Fahrten auf der Autobahn: 4 Mal à 45 Minuten
- Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Mal à 45 Minuten
- Fahrten in der Dämmerung oder der Nacht: 3 Mal à 45 Minuten
Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an. Wenn Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben haben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erzielen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten. Die praktische Prüfung, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, können Sie erst ablegen, wenn Sie die theoretische Prüfung bereits bestanden haben. Die Fahrprüfung dauert in der Regel 45 Minuten.
125ccm-Führerschein: Welche Kosten sind für den A1-Führerschein einzuplanen?
Für viele Fahrschüler ist es wichtig, im Voraus zu wissen, wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad voraussichtlich sein wird. In diesem Alter verfügen schließlich noch nicht viele über ein großes finanzielles Polster, um Ausgaben dieser Art mühelos zu bewältigen.
Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau wird, lässt sich leider nicht pauschal sagen. Hierbei sind viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen, und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten. Bevor Sie sich für eine Fahrschule entscheiden, sollten Sie sich zunächst bei verschiedenen Anbietern einen Preisüberblick verschaffen.
Der 125er-Führerschein verursacht weitere Kosten. Dazu gehören unter anderem die Gebühren für die Theorie- und Praxisprüfung, die Kosten für neue Passbilder sowie für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
125er-Führerschein: Ab welchem Alter ist das Fahren erlaubt?
In Deutschland ist genau festgelegt, ab welchem Alter Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse erhalten dürfen. So ist den meisten bekannt, dass sie den Pkw-Führerschein der Klasse B ab 17 Jahren (beim begleiteten Fahren) bzw. 18 Jahren machen können. Doch wie verhält es sich mit dem 125ccm-Motorrad-Führerschein? Welches Alter ist hier für die Klasse A1 vorgesehen?
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erwerben. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen.
Auch für die Führerscheinklasse AM (Roller bis 45 km/h) muss ein Mindestalter von 16 Jahren erfüllt werden. Ausnahmen gibt es jedoch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In diesen Bundesländern läuft noch ein Modellversuch, bei dem junge Menschen den Führerschein der Klasse AM bereits ab 15 Jahren erwerben können.
Eigentlich sollte dieser Modellversuch bis April 2020 laufen und danach entschieden werden, ob die Regelung bundesweit eingeführt wird. Das Bundeskabinett hat jedoch im Mai 2019 eine Gesetzesänderung beschlossen. Diese sorgt dafür, dass die Bundesländer nun selbst entscheiden können, ob sie den AM-Führerschein ab 15 oder 16 Jahren erteilen wollen. In Nordrhein-Westfalen ist die neue Regelung bereits in Kraft. Dort können Sie also mit 15 Jahren den Rollerführerschein machen.
Mit welchen Autoführerscheinen dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren?
Zum 1. Januar 1999 kam es in Deutschland zu einer grundlegenden Veränderung in Bezug auf die Fahrerlaubnisklassen. Wurden die verschiedenen Klassen bis dahin durchnummeriert (Klassen 1 bis 5), so erfolgte nun eine Bezeichnung mit Buchstaben. Zudem wurde der sogenannte rosafarbene Papierführerschein durch ein Dokument im Scheckkartenformat ersetzt.
Der "alte Lappen" blieb jedoch weiterhin gültig und musste nicht sofort umgetauscht werden. Das gilt auch heute noch. Beachten Sie jedoch: Je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers müssen Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, spätestens 2024 bis 2033 umgetauscht werden.
Das Nebeneinanderbestehen der verschiedenen Führerscheine und Fahrerlaubnisklassen sorgt jedoch seit jeher für Verwirrung. Viele Führerscheinbesitzer fragen sich, ob sie mit ihrem alten Autoführerschein ein 125ccm-Motorrad fahren dürfen.
Hier eine Übersicht:
- Fahrerlaubnis der Klasse 3 (erteilt bis zum 31.03.1980): Mit diesem Führerschein dürfen Sie ein Motorrad mit 125 ccm fahren.
- Fahrerlaubnis der Klasse 3 (erteilt ab dem 01.04.1980 bis zum 31.12.1998): Mit diesem Führerschein dürfen Sie kein 125er-Motorrad fahren.
- Fahrerlaubnis der Klasse B (erteilt ab dem 01.01.1999): Mit diesem Führerschein dürfen Sie ein Leichtkraftrad mit 125ccm fahren, wenn Sie zusätzlich die Schlüsselzahl B196 besitzen.
Beachten Sie Folgendes: Bei all den in der obigen Liste genannten Führerscheinen ist die Klasse AM eingeschlossen. Wenn Sie den Führerschein der Klasse B oder der alten Klasse 3 besitzen, dürfen Sie also leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h sowie einem Hubraum von höchstens 50 ccm (bei einem Verbrennungsmotor) fahren.
Für Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.04.1980 und vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, sowie Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gilt außerdem: Sie dürfen zwar kein 125ccm-Motorrad führen, es ist Ihnen aber erlaubt, ein dreirädriges Kraftfahrzeuge bis 15 kW auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, ist dies daran erkennbar, dass die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen werden. Diese beschränken die Klasse A1 auf die oben genannten dreirädrigen Fahrzeuge.
Probezeit beim 125-Kubik-Führerschein (Klasse A1)
Handelt es sich beim Führerschein für ein 125ccm-Motorrad um Ihre erste Fahrerlaubnis? In diesem Fall durchlaufen Sie nach der Aushändigung des Führerscheins zunächst eine zweijährige Probezeit. In diesem Zeitraum gelten für Fahranfänger besonders strenge Regeln.
Bestimmte Verstöße werden in dieser Zeit härter geahndet. Es wird dabei zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere sind schwerwiegende Regelverstöße. Hierzu zählen unter anderem eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel. B-Verstöße sind im Vergleich weniger schwerwiegend. Dazu gehört unter anderem das Fahren mit abgefahrenen Reifen.
Wenn Sie mit Ihrem 125ccm-Motorrad einen A- oder zwei B-Verstöße begehen, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Kommt es zu einem weiteren A-Verstoß oder zwei zusätzlichen B-Verstößen, so werden Sie kostenpflichtig verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
Sollten Sie auf Ihrem Motorrad mit 125 Kubik bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen erwischt werden, droht dann schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wie können Sie ein Motorrad bis 125ccm zulassen?
Zweiräder, die nicht schneller als 45 km/h fahren können und deren Hubraum bei nicht mehr als 50 ccm liegt, haben es einfach: Fahrer müssen diese nicht ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle anmelden, sondern benötigen lediglich ein sogenanntes Versicherungskennzeichen und müssen dieses am Zweirad anbringen.
Beim 125ccm-Motorrad ist es leider nicht ganz so unkompliziert. Hier ist eine ordnungsgemäße Kfz-Zulassung bei der Zulassungsbehörde erforderlich. In der Regel müssen Sie unter anderem die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ehemals Fahrzeugschein und -brief)
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes für die 125er-Maschine)
- unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuern fürs 125ccm-Motorrad
- u. U. vorhandene Kfz-Kennzeichen
Wie hoch sind die Kfz-Steuern für ein 125ccm-Kraftrad? Der Steuersatz liegt für Krafträder aller Art bei 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum bzw. einem Teil davon. Für ein 125ccm-Motorrad bedeutet dies eine Kfz-Steuer in Höhe von etwa 9 Euro.
125er-Versicherung: Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?
Wie wir bereits erwähnt haben, muss ein Kfz zwingend über einen Versicherungsschutz verfügen, damit Sie es zulassen können. Pflicht ist dabei das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Das gilt nicht nur für Pkw und Lkw, sondern natürlich auch für Motorräder.
Der große Vorteil: Die 125ccm-Versicherung verursacht geringere Kosten als die Versicherung eines leistungsstärkeren Motorrads. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt unter anderem davon ab, für welchen Versicherer Sie sich entscheiden und welches Modell versichert wird. Wichtig sind auch die Höchstgeschwindigkeit des Motorrads sowie das Alter des Versicherungsnehmers. Im Durchschnitt müssen Sie meist mit etwa 50 bis 100 Euro pro Jahr für die Versicherung für Ihr 125ccm-Motorrad rechnen.
Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie selbst einer anderen Person bei der Nutzung des Motorrads einen Schaden zufügen. Wenn Sie auch Ihr eigenes Motorrad schützen möchten, müssen Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Um eine gute Versicherung für Ihr 125ccm-Motorrad mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich im Internet. Spezielle Portale erleichtern Ihnen die Suche nach passenden Anbietern. Entscheiden Sie sich jedoch nicht blind für den Anbieter mit den günstigsten Preisen. Lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau durch. Oftmals lohnt sich ein etwas teurerer Tarif, wenn bessere Leistungen angeboten werden.
Über den Autor
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist aufgrund seines fundierten Expertenwissens in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie das Verkehrszivilrecht sowie das Verkehrsstrafrecht - aufzuklären. Er absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.
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