Rentenrechner Versorgungswerk Ärzte
Welche Auswirkungen hat die Unterbrechung meiner ärztlichen Tätigkeit oder Teilzeitbeschäftigung auf meine Rentenansprüche?
Berufstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder aufzugeben, hat vielfältige Gründe. Häufig sind die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen ausschlaggebend.
Die Reduzierung oder Beendigung der beruflichen Tätigkeit führt zu Einbußen im Einkommen. Dadurch sinken oder entfallen die Beitragszahlungen an das Versorgungswerk.
Die Nordrheinische Ärzteversorgung orientiert sich am Äquivalenzprinzip: Weniger Beiträge bedeuten geringere Rentenansprüche.
Kurzfristige Unterbrechungen (wenige Wochen) wirken sich bei langer Versicherungsdauer in der Regel nicht so stark auf die Altersrente aus. Dagegen führen längere Phasen (Monate, Jahre) mit geringen oder fehlenden Beiträgen zu deutlich stärkeren Einbußen.
Beispielhafte Auswirkungen reduzierter Beitragszahlungen:
- Die Ärztin Frau Dr. Muster, geboren am 15. Oktober 1978 und seit dem 1. April 2010 Mitglied des Versorgungswerkes, war zunächst als Assistenzärztin vollzeitbeschäftigt und zahlte beitragspflichtiges Einkommen, entsprechend etwa 70 % des Höchstbeitrages in der Angestelltenversicherung.
- Nach 21 Monaten Mitgliedschaft ging sie zum 1. Januar 2012 in Mutterschutz und anschließend bis Dezember 2013 in Elternzeit. Während dieser Zeit fielen keine Beiträge an (0,00 %).
- Ab Januar 2014 nahm sie ihre Tätigkeit wieder vollzeitlich auf, was ein Einkommen erzeugte, das ca. 80 % des Höchstbeitrags an das Versorgungswerk bedeutete.
- Zum 1. November 2017 folgte erneut Mutterschutz und danach dreijährige Elternzeit, wieder ohne Beitragspflicht (0,00 %).
- Ab Januar 2021 arbeitete sie in Teilzeit und erzielte ein Einkommen, das etwa 50 % des Höchstbeitrages für die Angestelltenversicherung deckte.
- Ab Januar 2040 übernahm sie für zwei Jahre die Pflege eines Elternteils. Die Pflegeversicherung trug dabei ca. 20 % des Höchstbeitrags. Um die Pflege zu gewährleisten, reduzierte Frau Dr. Muster ihre ärztliche Tätigkeit auf ca. 40 % des Höchstbeitrags, was zusammengenommen bis Dezember 2042 60 % entsprach.
- Ab Januar 2043 nahm sie ihre Tätigkeit wieder vollzeitlich auf und zahlte den Höchstbeitrag (100 %).
- Mit Vollendung ihres 67. Lebensjahres bezog sie ihre Altersrente.
Im Vergleich zu einem Mitglied mit durchgehend höchstmöglichen Beiträgen weist Frau Dr. Muster eine monatliche Altersrente um etwa 1.400,00 € niedriger auf.
Wie können die durch die reduzierte Berufstätigkeit entstandenen Rentenverluste kompensiert werden?
Die Nordrheinische Ärzteversorgung ermöglicht innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen freiwillige zusätzliche Beitragszahlungen. Diese werden zeitlich unbegrenzt und gleichwertig zu den Pflichtbeiträgen behandelt.
Schon zusätzliche jährliche Beitragszahlungen von 2.000,00 € (weniger als 170,00 € monatlich) über die gesamte Mitgliedschaft würden die monatlichen Rentendifferenzen von ca. 1.400,00 € auf etwa 1.130,00 € reduzieren.
Jährliche Zusatzbeiträge in Höhe von 5.000,00 € (ca. 420,00 € monatlich) verringern die Differenz auf ca. 680,00 € monatlich.
Zielführend ist es, die durch berufliche Unterbrechungen entstehenden Beitragslücken zu schließen, um Rentenverluste zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne.
Nutzen Sie unsere Online-Rentenberechnung, um die Auswirkungen zukünftiger Zahlungen auf Ihre Rente zu ermitteln.
Wie können Zusatzbeiträge geleistet werden?
Überweisen Sie den gewünschten Betrag mit Ihrer Versicherungsnummer und dem Vermerk „Beitragsaufstockung' auf eines unserer Konten. Die Zahlung kann einmalig oder - beispielweise durch einen Dauerauftrag - regelmäßig erfolgen.
Alternativ können Sie einen Betrag auch als monatliche Rate oder - nach Ihrer Anfrage - einmalig zum Beispiel zum Jahresende durch Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Sind zusätzliche Zahlungen dauerhaft erforderlich?
Nein, die Entscheidung über zusätzliche Beitragszahlungen ist jederzeit frei wählbar und an Ihr Budget anpassbar.