Zuschuss zum Kita-Essensgeld
Verpflegung in der Kindertagesstätte: Ausgaben, Preisnachlässe und Erstattungsansprüche
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Welche Gebühren fallen für die Verpflegung in Kindertagesstätten an?
Die anfallenden Aufwendungen für die Verpflegung in der Kindertagesstätte sind nicht Bestandteil der regulären monatlichen Kita-Entgelte; vielmehr haben die Erziehungsberechtigten diese gesondert zu begleichen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Ortschaft sowie der spezifischen Betreuungseinrichtung können die Kosten für das Essen (Essensgeld) erhebliche Variationen aufweisen. Die Höhe des Essensgeldes wird maßgeblich durch die Qualität und Quantität der bereitgestellten Mahlzeiten bestimmt. Zum Beispiel ist es relevant, ob die Speisen täglich von einer Küchenkraft frisch zubereitet oder von einem externen Lieferdienst (Catering-Service) angeliefert werden, oder ob neben der Hauptmahlzeit am Mittag auch ein morgendliches Buffet zur Verfügung steht. Demzufolge ist es für Erziehungsberechtigte ratsam, sich bereits vor dem Beginn der Betreuung ihres Kindes in einer Kindertagesstätte über die anfallenden Kosten für die Verpflegung (Essensgeld) umfassend zu informieren. Selbst wenn ein Kind erkrankt ist, muss die Gebühr für das Essen zumeist weiterhin entrichtet werden. Diese Regelung findet ebenfalls während der Ferienzeiten Anwendung.
Darf eine zusätzliche Servicegebühr für das Kita-Essen erhoben werden?
Die Erziehungsberechtigten sind dazu angehalten, sämtliche Aufwendungen zu tragen, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Mahlzeiten für ihre Kinder in der Kindertagesstätte entstehen. Dies schließt gleichermaßen die Entgelte für erbrachte Serviceleistungen mit ein. Eine entsprechende Entscheidung traf das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg (Az. 6 A 215/16). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Bundesland gemäß dem Kinderförderungsgesetz lediglich dazu verpflichtet sei, die Verpflegung der Kinder zu gewährleisten. Hierfür genüge es bereits, wenn die jeweilige Kommune ein privates Unternehmen dazu ermächtigt, die Kindertagesstätte mit Speisen zu versorgen. Die finanziellen Aufwände für die Mahlzeiten und alle damit verbundenen Dienstleistungen sind von den Eltern der betreuten Kinder zu übernehmen, wie die Richter in Magdeburg feststellten.
Sind Eltern verpflichtet, auch für die Verpflegung in einer beitragsfreien Kindertagesstätte aufzukommen?
Auch wenn der Besuch einer Kindertageseinrichtung in einem bestimmten Bundesland prinzipiell gebührenfrei ist, impliziert dies keineswegs, dass die Ausgaben für das Mittagessen der dort betreuten Kinder ebenfalls getragen werden. Diese Sachlage wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10431/09.OVG) eindeutig festgestellt. Folglich ist ein einheitlicher Beitrag für das Mittagessen gestattet und widerspricht der generellen Gebührenfreiheit nicht.
Unter welchen Umständen besteht für Erziehungsberechtigte ein Recht auf Rückzahlung des Essensgeldes?
Ein Gerichtsurteil des OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 6 B 87.15) besagt, dass der Verantwortliche einer Kindertagesstätte überhöhte Gebühren für die Verpflegung an die Eltern erstatten muss. Gemäß dem Brandenburgischen Kindertagesstättengesetz steht Kindern, die eine Kindertagesstätte besuchen, ein Recht auf Versorgung mit einer Mittagsmahlzeit zu. Dafür ist von den Erziehungsberechtigten ein finanzieller Beitrag zu leisten, dessen Höhe den durchschnittlich gesparten Eigenkosten entsprechen sollte. In dem konkret verhandelten Rechtsfall wurden die Eltern dazu verpflichtet, ein Essensgeld in Höhe von drei Euro und vier Cent für die Mittagsmahlzeit eines externen Lieferanten (privater Caterer) zu entrichten. Dieser Selbstbehalt für die Verpflegung in der Kita erschien den Eltern überzogen; infolgedessen reichten sie Klage ein und verlangten einen Betrag von einem Euro und vierunddreißig Cent pro Mittagsmahlzeit zurück.
Und das mit positivem Ausgang! Nach Ansicht des Gerichts vermochte die Betreiberin der Kindertagesstätte nicht überzeugend darzulegen, dass der von den Eltern zu leistende Zuschuss für das Kita-Essen den durchschnittlich ersparten Selbstkosten der Familien gerecht wird. Die Klägereltern bekommen somit den zu viel gezahlten Betrag von einem Euro und vierunddreißig Cent vom Kita-Träger erstattet.
Ähnlich entschied auch das Verwaltungsgericht Cottbus (Az. 8 K 2149/15) in einem Fall, bei dem Erziehungsberechtigte die überzogenen Aufwendungen für die Verpflegung ihrer Kinder in der Kindertagesstätte direkt an einen von der Kommune mit der Essenslieferung betrauten Dienstleister zahlten. Die Beträge, die über den Anteil der durchschnittlich ersparten Eigenkosten hinausgingen, werden ihnen von der jeweiligen Gemeinde zurückgezahlt.
Welche Erziehungsberechtigten sind berechtigt, eine Beihilfe zum Essensgeld in der Kindertagesstätte zu beantragen?
Erziehungsberechtigte mit einem niedrigen Einkommen können eine finanzielle Unterstützung für die Kita-Verpflegung ihres Kindes erhalten, sofern dieses in einer Einrichtung für Tagesbetreuung, betrieben von öffentlichen oder freien Rechtsträgern, versorgt wird. Hierfür ist es erforderlich, einen diesbezüglichen Antrag beim Jobcenter einzureichen. Eine Bestätigung der Kindertagesstätte ist dem Gesuch beizulegen. Das Anliegen kann ebenso nachträglich eingereicht werden. Ungeachtet dessen ist von den Eltern stets ein Eigenbeitrag von einem Euro (1 €) pro Tag und Kind zu entrichten.
Sind die Kosten für das Kita-Essen steuerlich absetzbar für Erziehungsberechtigte?
Die Aufwendungen für die Ernährung eines Kindes in einer Kindertagesstätte sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht als abzugsfähige Sonderausgaben anzusehen. Ausschließlich die unmittelbaren Betreuungsaufwendungen für das Kind sind in diesem Kontext steuerlich anrechenbar.
Steht Eltern bei der Verpflegung in der Kindertagesstätte ein Mitbestimmungsrecht zu?
Nach einer richterlichen Entscheidung des VG Frankfurt/Oder kann von Eltern eines Kindes, welches eine allergische Reaktion auf Erbsen zeigt, keine spezielle Einzelverköstigung eingefordert werden. Das Gericht stellte klar, dass zwar Nahrungsmittelunverträglichkeiten im Rahmen des Kita-Essens Berücksichtigung finden, die Kindertagesstätte jedoch keine erbsenfreie Mahlzeit anbieten muss, da keine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von Erbsen besteht.
Erstpublikation erfolgte am dreißigsten September zweitausendsechzehn, letztmalig aktualisiert am vierundzwanzigsten Oktober zweitausenddreiundzwanzig.
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