ESWE Gas Abschlagsanpassung
Online-Gasdienstleistungen von ESWE
Rahmenbedingungen und gängige Tarife
Die für die Sondervereinbarungen ESWE Economy GAS+ sowie ESWE Online GAS maßgeblichen Regelungen finden sich in den entsprechenden Vertragsbedingungen. Ergänzend treten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)' in Kraft, zusammen mit den dazugehörigen Zusatzbestimmungen der ESWE Versorgungs AG in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Für die Grundversorgungstarife ESWE Basis GAS, ESWE Basis HEIZGAS und ESWE Komfort GAS sind einzig und allein die GasGVV sowie die ergänzenden Bestimmungen der ESWE Versorgungs AG, in der jeweils aktuellen Ausgestaltung, als Vertragsgrundlage gültig.
Die Standardpreise spiegeln jene der grundlegenden Versorgungstarife wider.
Kosten für eine zusätzliche Messvorrichtung
Die Bereitstellung einer Messeinrichtung ist bereits durch den Grundpreis abgedeckt. Für jede weitere Messtechnik wird ein monatlicher Aufschlag von 2,44 Euro brutto (entspricht 2,05 Euro netto) erhoben.
Thermische Bewertung/Heizwert
Der mit einem kalibrierten Gaszähler in Kubikmetern (m³) erfasste Verbrauch wird mit den auf der Abrechnung aufgeführten Werten für Brennwert und Zustandszahl (Z-Zahl) multipliziert, um die thermische Energie des Erdgases in Kilowattstunden (kWh) zu bestimmen. Die Kilowattstunde dient als Basis für die Verbrauchsabrechnung.
Der Brennwert quantifiziert den Energiegehalt des Erdgases pro Kubikmeter, während die Z-Zahl den von Druck und Temperatur beeinflussten Zustand des Erdgases widerspiegelt. Die zur Berechnung herangezogenen Faktoren berücksichtigen die spezifischen Beschaffenheitsmerkmale des Erdgases am Verwendungsort des Kunden. Das angewandte Verfahren hält sich strikt an die technologischen Standards gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685.
Es ist zu beachten, dass eine Kilowattstunde Gas und eine Kilowattstunde Strom sich in ihrer nutzbaren Energie unterscheiden. Dies bedeutet, dass für die gleiche benötigte Wärmemenge bei Gaseinsatz bis zu 1,35-mal mehr Kilowattstunden erforderlich sind als bei Strom.
Zuordnung des Verbrauchs bei Preisänderungen
Im Falle einer Gaspreisänderung erfolgt die Ermittlung der Verbrauchsabgrenzung rechnerisch. Die Aufteilung des Verbrauchs für den Tarif ESWE Basis GAS wird tagesanteilig vorgenommen. Für unsere Tarife ESWE Basis HEIZGAS, ESWE Komfort GAS und ESWE Economy GAS/ESWE Economy GAS+ wird der Verbrauch, unter Berücksichtigung der saisonalen Verbrauchsschwankungen, mittels eines standardisierten Verfahrens basierend auf Heizgradtagen zugeordnet. Die Grundpreise werden generell tagesanteilig zugewiesen.
Sofern Sie uns Ihren am Tag der Preisänderung abgelesenen Zählerstand innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich zukommen lassen, werden wir diesen bei der Verbrauchsabgrenzung berücksichtigen.
Richtlinien zur Erdgasverwendung
Gemäß § 107 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) weisen wir darauf hin: „Dieses Energieerzeugnis ist steuerbegünstigt! Seine Verwendung als Kraftstoff ist untersagt, es sei denn, eine solche Nutzung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung gestattet. Jede anderweitige Nutzung als Kraftstoff zieht steuerliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich! Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Hauptzollamt.'