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Erstellung eines EU-Zertifikats

Beantragung einer EU-Bescheinigung gemäß der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Falls Sie die Absicht haben, bestimmte Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union anzubieten oder sich dort dauerhaft niederzulassen, ist es in einigen Ländern obligatorisch, unter anderem das sogenannte EU-Zertifikat vorzulegen. Mit diesem offiziellen Dokument wird bestätigt, dass Ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland rechtmäßig und kontinuierlich ausgeübt wird. Sofern Sie oder Ihr Unternehmen Mitglied einer berufsständischen Organisation sind, beispielsweise einer Handwerkskammer, obliegt diese Institution die Zuständigkeit für Ihr Anliegen. In allen anderen Fällen ist die Industrie- und Handelskammer Ihr Ansprechpartner.

Um zweifelsfrei nachzuweisen, dass die Dienstleistungen sowohl dauerhaft als auch gesetzeskonform erbracht werden, ist es unerlässlich, die von Ihnen spezifisch ausgeführte berufliche Aktivität sowie deren Dauer detailliert anzugeben. Zusätzlich zu einer präzisen Beschreibung der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens müssen Sie erläutern, ob Ihre Rolle die eines Selbstständigen, eines Leiters eines Betriebs oder einer Zweigniederlassung, eines leitenden Angestellten oder eines einfachen Arbeitnehmers war.

Ablauf des Verfahrens

Die Anforderung einer EU-Bescheinigung kann postalisch bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

  • Der Antrag wird zusammen mit den geforderten Nachweisen übermittelt.
  • Nach eingehender Prüfung durch die zuständige Institution wird das EU-Zertifikat ausgestellt und Ihnen samt Rechnung per Post zugesendet.

Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese problemlos für Ihren Antrag im jeweiligen EU-Land verwenden.

Zuständige Behörde

Konsultieren Sie bitte die entsprechende Kammer.

Hierunter fallen beispielsweise:

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Ingenieurkammern
  • Architektenkammern
  • Apothekerkammern
  • Steuerberaterkammern
  • Ärztekammern

Erforderliche Voraussetzungen

  • Nachweis der Berufsausübung in den zurückliegenden zwei Jahren
  • Angabe und Dokumentation der konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeit

Notwendige Unterlagen

  • Eine Kopie Ihres Personalausweises
  • Nachweis der exakt ausgeübten Tätigkeit und deren Dauer
  • Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung (Dokumente: Abschlusszeugnis, Diplom, Zertifikat)
  • Zusätzlich für spezifische Tätigkeiten:
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    • Selbstständige: Nachweis der Gewerbeanmeldung
    • Leiter eines Unternehmens oder einer Niederlassung: Bestätigung des Handelsregisterauszugs
    • Leitende Angestellte: Vorlage des Arbeitsvertrags und Arbeitszeugnisses
    • Arbeitnehmer: Vorlage des Arbeitsvertrags und Arbeitszeugnisses

Kosten

Für diesen Vorgang fallen Gebühren an. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei Ihrer zuständigen Industrie- oder Handwerkskammer.

Dauer der Bearbeitung

  • Typischerweise zwischen 2 und 4 Wochen

Formulare

  • Benötigtes Formular: Das Antragsformular für die Ausstellung des EU-Zertifikats der jeweils zuständigen Kammer
  • Möglichkeit zur Online-Einreichung: Nicht vorhanden
  • Erfordernis der Schriftform: Nicht zutreffend
  • Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens: Nicht erforderlich