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Terminvergabe für die Kfz-Zulassungsstelle Aschendorf

Antragstellung zur erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeugs (Neuanmeldung)

Es wird darum gebeten, einen relevanten Suchbegriff einzugeben.

WICHTIG: Es ist unerlässlich, einen Standort zu bestimmen. Zur Beschaffung von Antragsdokumenten, spezifischen Ortsinformationen sowie entsprechenden Kontaktmöglichkeiten ist die Auswahl eines Ortes oder einer Postleitzahl erforderlich.

Geben Sie bitte ein geografisches Gebiet an.

Ihre getroffene Ortswahl: Emsland

Die Bestimmung des Ortes ist von Bedeutung, um die jeweils verantwortliche Behörde für die begehrte behördliche Leistung festzulegen. Häufig genügt es, Ihren aktuellen Wohnsitz anzugeben, um die korrekte Zuständigkeit zu ermitteln. Nichtsdestotrotz existieren Konstellationen, in denen eine abweichende Ortsbestimmung erforderlich ist. Exemplarisch seien folgende Fälle genannt:

GeburtsurkundeSie beabsichtigen zu heiraten und benötigen hierfür eine Geburtsurkunde. Während Ihr Wohnsitz in Hannover liegt, wurden Sie in Celle geboren. Demnach ist es unumgänglich, Ihren tatsächlichen Geburtsort, nämlich Celle, anzugeben.

GewerbeanmeldungSie planen, ein Gewerbe in Braunschweig anzumelden. Ihr aktueller Wohnsitz befindet sich in Hannover. Aus diesem Grund haben Sie den künftigen Standort Ihres Unternehmens, sprich Braunschweig, zu deklarieren.

Antrag auf BaugenehmigungSie beabsichtigen, ein Eigenheim in Wunstorf zu errichten und folglich eine Baugenehmigung zu beantragen. Obwohl Ihr derzeitiger Wohnsitz noch in Hannover verzeichnet ist, ist es zwingend erforderlich, den Standort zu nennen, an dem das Gebäude errichtet werden soll. Dieser ist in der vorliegenden Situation Wunstorf.

Diese Dienstleistung online in Anspruch nehmen:

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Sofern die Absicht besteht, ein neu erworbenes Kraftfahrzeug erstmalig im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben, ist dessen amtliche Zulassung unerlässlich. Diese Anforderung erstreckt sich ebenso auf Anhänger. Das diesbezügliche Gesuch für diese Initialzulassung wird entweder von Ihnen selbst oder einer bevollmächtigten Person bei der lokal verantwortlichen Kfz-Zulassungsbehörde eingereicht.

Nachdem die Zulassung erfolgreich abgeschlossen wurde, werden Ihnen die erforderlichen Zulassungsdokumente ausgehändigt, und die Zulassungsstelle vergibt Ihnen zudem ein entsprechendes Kennzeichen.

Die erfolgte Zulassung gewährt Ihnen die Befugnis,

  • das Kraftfahrzeug aktiv am Straßenverkehr zu führen und ferner
  • den Wagen auf für die Allgemeinheit zugänglichen Arealen zu parken.

Im Zuge des Zulassungsverfahrens erfolgt die Erfassung sogenannter Halterdaten.

  • bei natürlichen Personen (Privatpersonen):
    • der Familienname, der Geburtsname sowie die Vornamen;
    • im Falle einer Existenz: Ordens- oder Künstlername;
    • das Geburtsdatum sowie der Geburtsort, ersatzweise der Geburtsstaat, falls der Ort unbekannt bleibt;
    • das Geschlecht und die vollständige Anschrift.
  • bei juristischen Personen und staatlichen Institutionen:
    • die Bezeichnung oder der spezifische Name sowie
    • die genaue Anschrift.
  • bei Vereinigungen (Zusammenschlüssen):
    • die Daten der Vertretung, die den Kriterien für natürliche oder juristische Personen entsprechen;
    • der offizielle Name der jeweiligen Vereinigung.

Die lokal verantwortliche Zulassungsbehörde

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Landkreis Emsland - Abteilung für Straßenverkehrsangelegenheiten
Anschrift: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Routenplaner
Postadresse: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Wegbeschreibung
Sprechzeiten:

Führerscheinstelle:&xa0;Ein Besuch ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminbuchung machbar.

Kfz-Zulassungsstelle: Eine persönliche Vorsprache erfolgt lediglich nach vorab vereinbartem Online-Termin.


ABWEICHENDE ANNAHMEZEITEN für Kfz-Angelegenheiten:

Kfz: Das persönliche Erscheinen ist grundsätzlich einzig&xa0;nach einer im Vorfeld online getroffenen Terminabsprache&xa0;realisierbar.
- Meppen, Kfz-Zulassung:
Montags, mittwochs, freitags: von 08:00 bis 12:00 Uhr (ausschließlich mit Termin)
Dienstags und donnerstags: von 08:00 bis 15:00 Uhr (ausschließlich mit Termin)
Samstags: von 09:00 bis 11:30 Uhr (ausschließlich mit Termin)

- Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Montags, mittwochs: von 08:00 bis 15:00 Uhr&xa0;(ausschließlich mit Termin)
Dienstags, donnerstags, freitags: von 08:00 bis 12:00 Uhr&xa0;(ausschließlich mit Termin)

Anbindung an den Nahverkehr:
Haltestelle "Kreishaus"

Buslinie: 993

Zugänglichkeit des Gebäudes:

Ein Fahrstuhl ist verfügbar, die Zugänge sind rollstuhlgerecht gestaltet.

Reiner Egbring

Verantwortlich für:

  • Ein neu erworbenes Kraftfahrzeug, das noch keine vorherige Zulassung besitzt, ist vorhanden.
  • Der reguläre Standplatz dieses Wagens liegt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland.
  • Es bestehen keinerlei ausstehende Kosten oder Gebühren aus früheren Zulassungsprozessen, die den Betrag von 30 EUR übersteigen.
  • Sie sind frei von Kfz-Steuerschulden in Höhe von 5 EUR oder mehr. Hierzu zählen ausdrücklich auch Mahngebühren, Zinszahlungen und Zuschläge für verspätete Entrichtung.
  • sofern verfügbar: vollständig ausgefüllte Antragsdokumente;
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (der Fahrzeugbrief) oder, im Falle von zulassungsfreien Fahrzeugen, deren Betriebserlaubnis;
  • ein aktuelles gültiges Identifikationsdokument: entweder der Personalausweis oder der Reisepass der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung beizubringen;
  • ein Nachweis des Eigentums: der Kaufvertrag oder eine entsprechende Rechnung;
  • ein gültiger Versicherungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (die eVB-Nummer);
  • die erforderliche Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, welches zur Begleichung der Kfz-Steuer dient.

Für die nachstehenden Fahrzeugkategorien sind ergänzende Dokumente beizufügen:

  • Für Kraftfahrzeuge mit einer nationalen Typgenehmigung:
  • Für Automobile mit einer EU-Typengenehmigung:
    • die EU-Konformitätsbescheinigung, ebenfalls bekannt als Certificate of Conformity (CoC)
  • Für Fahrzeuge mit individuellen Fahrzeug-Einzelgenehmigungen:
    • eine amtliche Bestätigung, die das Vorliegen einer Fahrzeug-Einzelgenehmigung bezeugt
  • Im Falle eines zulassungsfreien Fahrzeugs:
    • eine Konformitätsbescheinigung, eine Datenbestätigung oder ein Nachweis über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

Falls eine Vertretung durch eine dritte Partei erfolgt:

  • Ihre schriftliche Bevollmächtigung sowie Ihr originales Ausweisdokument sind vorzulegen;
  • Die zur Vertretung befugte Person hat sich mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses legitimieren zu können.

Für den Fall der Zulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten, ergänzt durch deren im Original vorliegende Personalausweise;
  • unter Umständen eine Bescheinigung über das ausschließliche Sorgerecht ("Negativbescheinigung"), falls es sich um Alleinerziehende handelt.

Sofern Modifikationen am Fahrzeug vorgenommen wurden:

  • die Darlegung einer gültigen Betriebserlaubnis.

Dreißig Euro werden für die erstmalige Registrierung bei der lokal zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde berechnet.

Zehn Euro und zwanzig Cent sind für die Selektion eines personalisierten Wunschkennzeichens zu entrichten.

Zwölf Euro und achtzig Cent betragen die Kosten für die initiale Zulassung, wenn diese über ein i-Kfz-Onlineportal abgewickelt wird.

Es sind keine spezifischen Zeitfristen einzuhalten.

Die Abwicklung des Vorgangs geschieht im Regelfall umgehend.&xa0;

Im Falle einer Verweigerung der Zulassung ist in der Regel ein Widerspruch möglich.

Herkunft: Serviceportal Niedersachsen (Ein Portalverbund von Bund und den Ländern)

Zusätzliche Verweise

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Hier finden Sie die Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen, die Einheitlichen Ansprechpartner der europäischen Länder sowie Beratung und Unterstützung für EU-Bürger und deren Angehörige.