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Mhplus: Informationen zur künstlichen Befruchtung

Umfassende Kenntnisse zur assistierten Reproduktion: Wenn der Kinderwunsch unerfüllt bleibt und Behandlungswege gesucht werden

Nicht jede Lebenssituation entwickelt sich stets nach den eigenen Vorstellungen. Für Paare, die davon betroffen sind, stellt ein unerfüllter Wunsch nach Nachwuchs eine erhebliche psychische Bürde dar. In solchen Fällen bleibt als letzter Ausweg häufig ausschließlich die Möglichkeit der künstlichen Reproduktionsmedizin, um den lang gehegten Wunsch nach Kindern doch noch zu verwirklichen. Ihre mhplus Gesundheitskasse steht Ihnen in diesem Prozess tatkräftig zur Seite!

Methoden der Kinderwunschtherapie: Sollte der natürliche Weg nicht zum Erfolg führen

Welche Optionen stehen für die Kinderwunschtherapie zur Verfügung, und welche Unterstützung bietet die Krankenkasse hierbei? Sollte sich der Wunsch nach Nachwuchs über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten auf natürlichem Wege nicht erfüllen lassen, so könnten alternative medizinische Verfahren in Betracht gezogen werden. Durch umfassende medizinische Diagnosen wird festgestellt, welche spezifische Behandlungsmethode der Reproduktionsmedizin für Ihre individuelle Situation am geeignetsten erscheint. Ausschließlich auf diesem Wege lässt sich eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene und passende Lösungsstrategie erarbeiten.

Selbst nach ausführlicher Konsultation bietet die assistierte Reproduktion keine absolute Gewähr für den Eintritt einer Schwangerschaft und stellt für zahlreiche Paare eine große emotionale sowie physische Belastung dar. Eine gründliche und verständliche Erläuterung durch Ihren behandelnden Arzt ist daher von fundamentaler Bedeutung. Die Gesamtheit der Verfahren, die zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ohne direkten Geschlechtsakt angewendet werden, wird unter dem Begriff der Fruchtbarkeitsmedizin zusammengefasst.

Reproduktionsverfahren im Labor: In Deutschland sind drei Methoden zugelassen

Die intra-uterine Insemination (IUI), oder Samenübertragung, stellt eine unterstützende Prozedur dar, insbesondere wenn die männliche Fertilität beeinträchtigt ist. Hierbei wird der weibliche Eisprung durch gezielte hormonelle Stimulation induziert, woraufhin das zuvor entnommene Sperma unmittelbar in die Gebärmutter transferiert wird. Der Einführvorgang wird mit Hilfe eines feinen Katheters realisiert. Alternativ kann das Sperma auch mittels einer speziellen Kappe unmittelbar vor den Gebärmutterhals platziert werden; diese Form der Applikation birgt jedoch signifikant geringere Erfolgsaussichten im Vergleich zur direkten Methode. Im Gegensatz zu Verfahren, bei denen die Entnahme von Eizellen erforderlich ist, erweist sich diese Technik der Insemination als erheblich schonender für die Patientin.

Im Rahmen der In-vitro-Fertilisation (IVF) wird der Ovulationsprozess medikamentös und kontrolliert induziert. Dabei erfolgt die Entnahme der weiblichen Eizellen mittels einer Punktion. Danach werden die entnommenen Eizellen in vitro, also außerhalb des Körpers in einer Petrischale, mit speziell präparierter Samenflüssigkeit vereint. Nach sorgfältiger mikroskopischer Untersuchung, die Aufschluss über eine erfolgreiche Befruchtung und den Beginn der Zellteilung gibt, werden höchstens drei der entwickelten Embryonen in die Gebärmutter transferiert. Diese Methode findet primär Anwendung bei Tubenverschluss, unzureichender Spermienqualität oder wenn vorherige Behandlungsansätze keine gewünschten Ergebnisse erzielt haben.

Die Buchstabenfolge ICSI repräsentiert die intrazytoplasmatische Spermieninjektion. Ähnlich wie bei der IVF wird dabei eine zuvor entnommene Eizelle ex vivo (außerhalb des weiblichen Organismus) befruchtet und anschließend in die Gebärmutter re-implantiert. Im Gegensatz zum IVF-Verfahren werden hierbei die Eizelle und die Samenzellen nicht lediglich gemeinsam in eine Kultursschale gegeben; stattdessen wird eine einzelne Spermienzelle mithilfe einer extrem feinen Mikropipette direkt in die Eizelle injiziert. Sobald eine Konzeption erfolgt ist, werden analog zur In-vitro-Fertilisation bis zu drei Embryonen transferiert. ICSI-Behandlungen kommen beispielsweise dann zur Anwendung, wenn bei einem Mann eine minderwertige Spermienqualität oder eine erheblich reduzierte Spermienzahl festgestellt wird. Selbst falls keine Spermien in der Ejakulatflüssigkeit nachweisbar sein sollten, besteht die Möglichkeit einer Schwangerschaft durch das ICSI-Verfahren. Hierfür werden dem männlichen Patienten einzelne Spermien direkt aus dem Hodengewebe entnommen und anschließend in die Eizelle injiziert. Dieses Verfahren resultiert in ungefähr 30 Prozent der erfolgreichen Befruchtungszyklen in einer Schwangerschaft und gilt als das am weitesten verbreitete Verfahren in der assistierten Reproduktionsmedizin.

Erfordernis: Die Notwendigkeit einer Bewilligung

Ihr Wunsch nach Nachwuchs wird von uns befürwortet. Die geplante künstliche Reproduktionsbehandlung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Ihre mhplus. Bitte übermitteln Sie uns den Therapieplan, welchen Sie von Ihrem behandelnden Mediziner erhalten haben. Der Gesetzgeber hat die Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der assistierten Befruchtung auf einen Anteil von fünfzig Prozent limitiert. Diese Regelung trifft in gleicher Weise auf die benötigten pharmazeutischen Präparate zu.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt mittels Ihrer mhplus-Gesundheitskarte, wobei spezifische Bedingungen erfüllt sein müssen:

  • Es muss eine begründete Prognose für den Eintritt einer Schwangerschaft bestehen.
  • Das betreffende Paar muss im Bund der Ehe stehen.
  • Ausschließlich die Keimzellen (Eizellen und Spermien) des verheirateten Paares dürfen für das Verfahren der assistierten Reproduktion zum Einsatz kommen.
  • Unmittelbar vor dem Beginn der Therapie ist eine medizinische Konsultation bei einem Mediziner zwingend erforderlich, der die eigentliche Behandlung nicht persönlich durchführt. Im Anschluss an diese Beratung wird die entsprechende Überweisung durch den konsultierenden Arzt ausgestellt.
  • Eine Bewilligung der Behandlung ist lediglich in jenen medizinischen Institutionen oder durch solche Ärzte möglich, die als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt sind.
  • Das Mindestalter für beide Ehepartner muss fünfundzwanzig Jahre betragen.
  • Das Höchstalter der Frau darf neununddreißig Jahre nicht überschreiten, während der Mann das Alter von neunundvierzig Jahren nicht erreicht haben sollte.

Ihre mhplus steht Ihnen von Anbeginn mit erweiterten Serviceleistungen zur Seite

  • Ein zweifacher finanzieller Beitrag für einen Kryozyklus, welcher nach erfolgreichem Embryotransfer in Höhe von 350,00 Euro gewährt wird.
  • Eine zweimalige Zuzahlung für eine Blastozystenkultur von 250,00 Euro nach einem erfolgreich durchgeführten Transfer.
  • Eine einmalige Kostenbeteiligung am vierten Behandlungsversuch, nachdem der Transfer stattgefunden hat.
  • Eine Anhebung der Altersbegrenzung für die Frau von vierzig auf zweiundvierzig Jahre.
  • Umfassende Information und die Durchführung des Verfahrens der In-vitro-Fertilisation (IVF).
  • Detaillierte Erläuterung und Durchführung der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
  • Das ausgewählte Kinderwunschzentrum partizipiert am „BKK Kinderwunsch" Vertrag .

Die Teilnahme steht verheirateten heterosexuellen Paaren offen, deren Mitglieder ein Mindestalter von fünfundzwanzig Jahren erreicht haben. Die weibliche Partnerin darf das Alter von zweiundvierzig Jahren nicht überschreiten, während der männliche Partner jünger als fünfzig Jahre sein muss. Damit der vierte Behandlungsversuch bezuschusst werden kann, ist es unerlässlich, dass die Frau bei der mhplus krankenversichert ist. Holen Sie sich doch einfach eine individuelle Beratung in einem der kooperierenden Kinderwunschzentren ein.

Ein Förderbetrag von eintausend Euro wird bei einer ICSI gewährt, achthundert Euro bei einer IVF.
Zusätzliche Auskünfte sowie eine Übersicht der beteiligten Kinderwunschzentren stehen Ihnen auf bkk-familyplus.de zur Verfügung.
 

  • Ein Zuschuss von maximal achthundert Euro pro Behandlungszyklus für jeden bei der mhplus versicherten Ehepartner.
  • Finanzielle Förderung für bis zu drei Zyklen.

Es werden ausschließlich solche Behandlungszyklen finanziell unterstützt, deren Beginn nach dem Inkrafttreten der Mitgliedschaft bei der mhplus erfolgte.

Im Hinblick auf die Satzungsleistung ist es erforderlich, dass jeder Ehepartner einen separaten Antrag einreicht.

Sollten Sie eine Abrechnung bezüglich Ihrer künstlichen Befruchtung erhalten haben, so senden Sie uns diese umgehend zu. Wir werden anschließend mit Vergnügen prüfen, ob eine Erstattung des entsprechenden Betrages für Sie realisierbar ist.

Ihr persönlicher Kundenberater wird gerne mit Ihnen erörtern, inwiefern wir Ihnen Unterstützung gewähren können.

 Der maximale Beihilfebetrag beläuft sich auf achthundert Euro je Ehepartner, wobei dieser sich auf die individuell für den jeweiligen Partner entstandenen Kosten bezieht. Allerdings wird er die tatsächlich angefallenen Aufwendungen keinesfalls überschreiten. Eine Übertragung dieses Zuschusses auf den anderen Ehepartner ist nicht möglich.

Die Kosten für den dritten Versuch einer IVF- oder ICSI-Behandlung werden von uns getragen, vorausgesetzt, die Konzeption war bereits im ersten oder zweiten Anlauf erfolgreich. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Interessante Fakten rund um die Schwangerschaft

Falls sich der ersehnte Erfolg eingestellt hat

Dienstleistungen für die werdende Mutter und ihren Nachwuchs

Sobald das lang ersehnte Wunschkind unterwegs ist oder bereits das Licht der Welt erblickt hat, begleiten wir Sie mit einem breiten Spektrum an zusätzlichen Offerten und Leistungen Ihrer Krankenkasse während der gesamten Schwangerschaftsperiode.

Kurse zur Geburtsvorbereitung

Als Ihre zuständige Krankenversicherung stellen wir Ihnen einen umfassenden Kurs zur Vorbereitung auf die Geburt bereit. Zudem wird Ihnen eine erfahrene Hebamme unterstützend beistehen. Sie erhalten dabei essenzielle Kenntnisse über den Entbindungsprozess und können gleichzeitig Unklarheiten beseitigen sowie über etwaige Bedenken und Ängste sprechen.

Prävention während der Gestationszeit

Um die bestmögliche Fürsorge für Sie als werdende Mutter und Ihren Nachwuchs zu gewährleisten: Unsere erweiterte Leistung „Schwangerschaftsvorsorge plus' beinhaltet zahlreiche Offerten, darunter beispielsweise das Schwangerschaftsbudget in Höhe von einhundertfünfzig Euro je Schwangerschaft.

Neugeborenenscreening

Um Ihnen höchste Sicherheit zu garantieren: Ihre mhplus stellt Ihnen das als Neugeborenenscreening bekannte Untersuchungsverfahren zur Verfügung und trägt die damit verbundenen Kosten. So ist es möglich, verborgene Erkrankungen zeitnah zu diagnostizieren und eine entsprechende Therapie einzuleiten.

Beschäftigungsverbot

Neben den entscheidenden Aspekten der Gesundheitsversorgung sehen sich werdende Eltern ebenso mit Fragen bezüglich finanzieller und rechtlicher Natur konfrontiert. Ein Beispiel hierfür ist die Thematik des Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft, bei der Ihre mhplus Sie ebenfalls mit detaillierten Auskünften versorgt.

Risikoschwangerschaft & Frühchen

Gelegentlich nimmt eine Schwangerschaft nicht den gewünschten Verlauf. Insbesondere im Falle einer sogenannten Risikoschwangerschaft leisten wir Ihnen Beistand. Es kann vorkommen, dass wir spezifische Dokumente von Ihnen benötigen, um Ihnen effizient Unterstützung zukommen zu lassen. Wir garantieren Ihnen rasche und unbürokratische Hilfe.

Zusätzliche Auskünfte zum Themenbereich Familienplanung und Kinderwunsch

Bezüglich des umfassenden Themas Familienplanung haben wir sämtliche relevanten Auskünfte für Sie kompiliert