Einleitung und Wiederbelebung der Verjährung
Wann kann eine Unterbrechung der Verjährungsfrist eintreten?
Verfasst von Mathias Voigt
Letzte Überarbeitung am: 12. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Verjährung und ihre Unterbrechung: Die Bedeutung hinter den Begriffen
Ansprüche im Zivilrecht unterliegen dem sogenannten Verjährungsprozess. Wenn Sie zum Beispiel gegenüber einem Verkäufer Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen, können diese nicht unbegrenzt erhoben werden. Ein zivilgerichtliches Verfahren oder aber auch außergerichtliche Beratungen wären nach dem Erlöschen der Verjährungsfrist nicht von Erfolg gekrönt.
Nach Ablauf der Frist zur Verjährung kann ein Gläubiger einen Anspruch gegenüber dem Schuldner nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Die Verjährung stellt eine Art Einwand dar und dient der Förderung des Rechtsfriedens.
Allerdings existieren Umstände, unter denen eine sogenannte Verjährungsunterbrechung bewirkt werden kann. Der Zeitabschnitt, in welchem die Verjährung sodann unterbrochen ist, wird in solchen Fällen nicht auf die Verjährungsfrist angerechnet. Wenn beispielsweise ein Mahnantrag zugestellt wird, tritt eine Unterbrechung der Verjährung ein.
Welchen Zweck eine solche Verjährungsunterbrechung verfolgt, welche weiteren Sachverhalte eine Unterbrechung der Verjährung bewirken und welche gesetzlichen Bestimmungen dies regeln, wird Ihnen im folgenden Leitfaden nähergebracht.
Häufig gestellte Fragen: Unterbrechung der Verjährung
Zivilrechtliche Forderungen, wie beispielsweise nach Schadensersatz, können nur bis zum Ende der Verjährungsfrist durchgesetzt werden. Danach ist der Schuldner berechtigt, die Zahlung zu verweigern.
Bestimmte Ereignisse führen dazu, dass die Verjährungsfrist pausiert. Sie läuft dann nicht weiter - mit der Konsequenz, dass die Verjährung erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird.
Die Gründe für eine Unterbrechung der Verjährung haben wir für Sie in einem separaten Abschnitt aufgeführt.
Im Video: Die Verjährung leicht erklärt
Was versteht man unter der Unterbrechung der Verjährung?
Die Unterbrechung der Verjährung bezeichnet im juristischen Sinne, dass eine Verjährungsfrist aufhört, weiterzulaufen. Im Gesetz sind diverse Szenarien festgelegt, die eine Verjährung unterbrechen.
Für einen spezifischen Zeitraum stoppt dann die Weiterzählung der Verjährungsfrist.
Die Unterbrechung der Verjährung darf nicht mit dem Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 BGB verwechselt werden. Der Neubeginn beschreibt Umstände, unter denen die Verjährungsfrist neu beginnt und erneut zu laufen anfängt.
Im Gegensatz dazu wird bei der Unterbrechung der Verjährung der Beginn des Verjährungslaufs für eine bestimmte Zeit gestoppt und danach unverändert fortgesetzt.
So bewirkt beispielsweise eine Ratenzahlung keine Unterbrechung der Verjährung. In einem solchen Fall beginnt die Verjährung vielmehr erneut, wenn Abschlagszahlungen geleistet werden (vgl. § 212 BGB).
Rechtliche Grundlagen
Die Regelungen zur Unterbrechung der Verjährung sind gesetzlich in den §§ 203 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) verankert.
Gründe für die Unterbrechung
Im BGB sind verschiedene Situationen aufgeführt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. Diese sind im Detail:
Verjährungsunterbrechung durch Verhandlungen
Wenn beispielsweise ein Käufer mit einem Verkäufer in Verhandlungsgespräche eintritt und der Verkäufer daraufhin Überprüfungen der gekauften Ware vornimmt, ist die Verjährung bis zu dem Moment unterbrochen, an dem der Verkäufer die Ansprüche des Käufers endgültig zurückweist. Diese Konstellation ist im BGB unter § 203 geregelt.
Verjährungsunterbrechung durch Rechtsverfolgung
Des Weiteren tritt eine Unterbrechung ein, sobald ein Anspruch gerichtlicherseits geltend gemacht wird. Unter anderem sieht das Gesetz in diesem Zusammenhang vor, dass die Einleitung eines Gerichtsverfahrens (genauer gesagt: die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten), die Zustellung eines Mahnantrags oder einer Streitverkündung sowie weitere Sachverhalte eine Verjährungsunterbrechung bewirken. Die einzelnen Konstellationen sind im BGB unter § 204 dargelegt.
Verjährungsunterbrechung bei Leistungsverweigerungsrecht
Falls der Schuldner aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vorübergehend zur Nichtleistung berechtigt ist, erfolgt gemäß § 205 BGB ebenfalls eine Unterbrechung der Verjährung.
Verjährungsunterbrechung bei höherer Gewalt
Ein weiterer Grund für eine Verjährungsunterbrechung wird im Gesetz in § 206 BGB genannt. Wenn der Gläubiger eines Anspruchs aufgrund von höheren Umständen an der Verfolgung seines Rechts gehindert ist, wird die Verjährungsfrist ebenfalls unterbrochen.
Ein Beispiel für höhere Gewalt wäre beispielsweise, wenn aufgrund eines heftigen Sturms, einer Lawinenkatastrophe oder ähnlichen Naturereignissen jegliche Kommunikationswege unterbrochen sind.
Verjährungsunterbrechung aus familiären und ähnlichen Motiven
Gemäß § 207 BGB berücksichtigt das Gesetz zudem familiäre Verbindungen, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Solche besonderen familiären Gegebenheiten bestehen beispielsweise zwischen Eheleuten oder zwischen Eltern und ihren Kindern.
Verjährungsunterbrechung bei Forderungen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Im Falle einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sieht das Gesetz in § 208 BGB ebenfalls eine Verjährungsunterbrechung vor. Darauf basierende Forderungen sind somit bis zur Erreichung des 21. Lebensjahres unterbrochen.
Sofern der Geschädigte mit der Person, die die Verletzungen seiner sexuellen Selbstbestimmung zu verantworten hat, in einem gemeinsamen Haushalt lebt, ist die Verjährung sogar bis zu dem Zeitpunkt unterbrochen, an dem diese häusliche Gemeinschaft aufgelöst wird.
Schlussfolgerung
Wie Sie erkennen können, existieren zahlreiche Situationen, in denen eine Verjährungsunterbrechung eintritt.
Es ist daher durchaus ratsam, bei Forderungen genauer zu prüfen, ob eine der genannten Konstellationen vorliegt, bevor Sie sich auf die Verjährung einer Forderung berufen.
Die Verjährung eines Bußgeldbescheids - im Video erklärt
Informationen zum Autor
Rechtsanwalt Mathias Voigt verfügt über seine Zulassung seit dem Jahr 2013. Zuvor absolvierte er sein Jurastudium an der juristischen Fakultät in Rostock und schloss sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen ab. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er die Öffentlichkeit über ihre Rechte im Rahmen eines Bußgeldverfahrens.