Einspruch Steuerbescheid Österreich
Beschwerde gegen Finanzbescheide
Allgemeine Informationen
Die Finanzämter erstellen abschließende Bescheide als Beendigung des Verfahrens. Wenn jemand mit einer behördlichen Entscheidung nicht übereinstimmt, besitzt er das Recht, gegen jene Verfügungen, die von den Abgabenbehörden (insbesondere den Finanzämtern) erlassen wurden, das Rechtsmittel einer Beschwerde zu ergreifen. Bei einer Genehmigung lassen sich auf diese Weise jene Nachteile, die aufgrund des ursprünglichen Bescheides entstanden wären, beheben.
Ein erheblicher Vorteil des Beschwerdeverfahrens besteht darin, dass ebenfalls neue Sachverhalte und Beweismittel geltend gemacht sowie neue Ersuchen formuliert werden können (es gilt kein Neuerungsverbot). Somit erhalten die Abgabepflichtigen die Chance, auch Fehler, die auf ihr eigenes Verschulden zurückgeführt werden, korrigieren zu lassen (beispielsweise die Nachträglicheinreichung vergessener Steuerabsetzposten). Jedoch: Die zuständige Rechtsmittelbehörde kann während des Rechtsmittelverfahrens den angefochtenen Bescheid in jeder Hinsicht abändern. Ein neu erstellter Bescheid kann somit auch zum Nachteil des Abgabepflichtigen ergehen (dies wird als "Verböserung" bezeichnet).
Beschwerdefrist
Für die Einreichung der Beschwerde steht ein Zeitraum von einem Monat zur Verfügung, welcher ab dem Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides berechnet wird. Die Frist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe des Bescheides zu laufen und endet mit dem Ablauf des Tages im nachfolgenden Monat, der in seiner Zahl dem Tag entspricht, der für den Beginn der Frist maßgeblich war. Sollte dieser Tag im betreffenden Monat nicht existieren, endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
Beispiel
Die Zustellung eines Bescheides erfolgt am achtundzwanzigsten Februar. Ab diesem Datum beginnt die Frist für die Beschwerde zu laufen. Sie endet am achtundzwanzigsten März. Falls jedoch der Bescheid erst am einunddreißigsten März übermittelt wird, erstreckt sich die Frist lediglich bis zum dreißigsten April.
Die Frist für die Beschwerde kann auf Antrag verlängert werden. Einreichungen beim Finanzamt werden nur dann als ordnungsgemäß eingereicht betrachtet, wenn sie schriftlich per Post, Fax oder über FinanzOnline (Menüpunkt Weitere Services/Fristverlängerung) übermittelt werden. Anträge, die telefonisch oder per E-Mail gestellt werden, sind nicht zulässig.
Hinweis
Eine verspätet eingereichte Beschwerde führt zur Abweisung des Rechtsmittels aufgrund des Fristablaufs. Der Beginn und das Fortschreiten der Frist werden weder durch Samstage, Sonntage noch durch gesetzliche Feiertage beeinflusst. Sollte jedoch das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder den 24. Dezember fallen, so gilt der unmittelbar folgende Tag, der keiner der genannten Tage ist, als letzter Tag der Frist.
Beispiel
Eine Beschwerdefrist würde am achtzehnten April 2025 (Karfreitag) auslaufen. Tatsächlich endet diese jedoch erst am darauffolgenden Dienstag nach Ostern, also am zweiundzwanzigsten April 2025.
Da eine präzise Einhaltung der Beschwerdefrist von entscheidender Bedeutung ist, sollte die Beschwerde per Einschreiben versendet oder direkt im Finanzamt persönlich abgegeben werden. In letztgenanntem Fall empfiehlt es sich, sich eine Eingangsbestätigung auf einer identischen Kopie ausstellen zu lassen. Die Beschwerde kann auch über FinanzOnline im Bereich Weitere Services/Bescheidänderung elektronisch eingereicht werden. Wird die Beschwerde auf dem Postweg übermittelt, so gilt sie als fristgerecht eingereicht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Frist der Post übergeben wird (das Datum des Poststempels ist hierbei entscheidend).
Formvorschriften
Bei der Erstellung der Beschwerdeschrift (Rechtsmittel erfordern im Allgemeinen die Schriftform!) sind bestimmte formale Vorgaben bzw. inhaltliche Anforderungen zu beachten. Die Beschwerde muss folgende Elemente beinhalten:
- Die genaue Bezeichnung des Bescheides, gegen welchen sie sich richtet
- Eine Darlegung, in welchen spezifischen Punkten der Bescheid angefochten wird
- Eine Erklärung, welche Modifikationen beantragt werden
- Eine detaillierte Begründung
- Die eigenhändige Unterschrift
Beispiel
Ich lege fristgerecht gegen den Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 2023 vom neunzehnten Juni 2024, zugestellt am einundzwanzigsten Juni 2024, das Rechtsmittel der Beschwerde ein und begründe dies wie folgt: Der Bescheid ist hinsichtlich der ausgewiesenen Sonderausgaben fehlerhaft, da ich bei der Ausfüllung meiner Einkommensteuererklärung versäumt habe, die Leibrentenzahlungen an meinen Vater in Höhe von 6.000 Euro gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 1 Einkommensteuergesetz - EStG als Sonderausgaben geltend zu machen. Daher beantrage ich, diesen Betrag bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens zu berücksichtigen.
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Weiterführende Links
FinanzOnline (→BMF)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: Erstes Januar 2025
Inhaltlich verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen