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Lehramt für Förderschulen

Lehramt für Sonderpädagogik

Die Qualifikation zum Lehramt an Förderschulen (Sonderpädagogik) bedingt eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung im Studium und eine anschließende schulische Praxisphase (Referendariat).

Das Studium für das Lehramt an Förderschulen (Sonderpädagogik)

Das Studium im Bereich Sonderpädagogik beinhaltet

  • ein Studium der Erziehungswissenschaften,
  • die Didaktik der Grundschule oder der Fächer an Mittelschulen,
  • das Erlernen von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen (ab WS 2020).

In Bayern stehen drei Universitäten für das Sonderpädagogik-Lehramt bereit:

Die drei bayerischen Universitäten bieten Studiengänge in sieben verschiedenen sonderpädagogischen Fachrichtungen an:

Geistigbehindertenpädagogik

Körperbehindertenpädagogik

Lernbehindertenpädagogik

Schwerhörigenpädagogik

Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen

Sprachheilpädagogik

Pädagogik bei Verhaltensauffälligkeiten

Die Studieninhalte können nach § 19 BayLBG erweitert werden. Das ist durch folgende Wahlpflichtfächer möglich (vgl. § 92 LPO I):

  • eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung,
  • Didaktik der Grundschule,
  • Didaktik der Fächer an Mittelschulen,
  • ein passendes Fach (z. B. DaZ, Englisch, Informatik),
  • eine spätere Spezialisierung (z. B. Beratungslehrer, Schulpsychologie) gemäß § 92 Abs. 3 LPO I.

Die Anerkennung bereits absolvierter Studienleistungen (Stundenanzahl, Zeugnisse) erfolgt durch die Prüfungsämter für die Lehrämter an öffentlichen Schulen, welche an den Universitäten München, Regensburg und Würzburg angesiedelt sind.

Orientierungs- und Betriebspraktikum
Für diese Praktika wendet sich der Studierende direkt an die Schulleitung der Förderschule bzw. die entsprechende Einrichtung.

Praktikumsabläufe
Der Studierende sucht nach entsprechenden Richtlinien selbstständig einen passenden Betrieb.

Praktika im Lehramt Sonderpädagogik (nach LPO I)

Zusätzlich zu Orientierungs- und Betriebspraktikum sind folgende Praktika erforderlich:

  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • ein sonderpädagogisches Blockpraktikum
  • ein studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • ein studienbegleitendes Praktikum, das sich auf die Didaktik der Grundschule oder der Mittelschulfächer bezieht
  • ein Praktikum im Rahmen einer zusätzlichen sonderpädagogischen Fachrichtung

Die Praktikumsämter für Grund- und Mittelschulen an den Universitäten München und Würzburg übernehmen auch die Organisation der Praktika für Sonderpädagogik (an Förderschulen).
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Erste Staatsprüfung

Die Erste Lehramtsprüfung besteht aus dem Staatsexamen sowie modularen Prüfungen (Modulprüfungen). Das Staatsexamen findet zentral statt, die Modulprüfungen werden von den Hochschulen selbst durchgeführt.

Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik

Der Vorbereitungsdienst stellt die zweite Ausbildungsphase für das Lehramt an Förderschulen dar. Der Abschluss ist die Zweite Staatsprüfung.

Die Verteilung auf die Regierungsbezirke orientiert sich an den verfügbaren Seminarplätzen und Einsatzschulen innerhalb der jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtung.

Das Kultusministerium teilt Ihnen Ihren Regierungsbezirk mit, danach die zuständige Bezirksregierung Ihre Einsatzschule und das Studienseminar.

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei 12-monatige Abschnitte.

Der erste Abschnitt umfasst:

  • selbstständiger Unterricht (8 Wochenstunden),
  • ein Praktikum in der Betreuung und
  • Seminarbesuche.

Die Seminarbesuche finden üblicherweise an zwei Tagen in der Woche an den Seminarschulen, an den Einsatzschulen anderer Referendare oder an weiteren Orten statt. An den restlichen Wochentagen ist der/die Referendarin an der Einsatzschule tätig (Unterricht, Hospitation, Praktika).

Der zweite Abschnitt beinhaltet:

  • selbstständiger Unterricht (16 Wochenstunden),
  • selbstständige Hospitation und
  • Seminarbesuche.

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.

Anmeldung zum Vorbereitungsdienst

Für den Vorbereitungsdienst qualifizieren folgende Vorbildungen:

  • die bayerische Erste Lehramtsprüfung für Sonderpädagogik,
  • eine außerbayerische Prüfung, die die Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst in dem betreffenden Bundesland erfüllt,
  • eine Hochschulprüfung, die zur Teilnahme an einer Sondermaßnahme für den Sonderpädagogik-Vorbereitungsdienst geführt hat.

Zur Anmeldung gehen Sie wie folgt vor:

  1. Erstellen Sie im Online-Portal ein Anmeldeformular (PDF) unter „Start - Online-Anmeldung Vorbereitungsdienst'.
  2. Drucken, prüfen und unterschreiben Sie das Formular.
  3. Senden Sie das Formular und die notwendigen Dokumente per Einschreiben an:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
z. Hd. Frau Elke Lechner
Salvatorstr. 2
80333 München

Zur vollständigen Anmeldung benötigen Sie weitere Dokumente, die im zugehörigen Dokument aufgeführt sind.

Der Beginn des Vorbereitungsdienstes setzt ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis voraus.

Für einen Termin beim Gesundheitsamt benötigen Sie das beigefügte Schreiben zum Erhalt des Zeugnisses (KMS).

Bitte kümmern Sie sich frühzeitig (ab dem 15.03.2025) um einen Termin, da es möglicherweise zu Einschränkungen oder Verzögerungen kommen kann.

Studierende aus anderen Bundesländern, die den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung in Bayern absolvieren möchten, benötigen die Anerkennung ihres Studienabschlusses.

Weitere Informationen und das Online-Formular finden Sie hier:

Zusätzlich benötigen Sie eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Lehramtsprüfung oder den Bachelor-/Masterabschluss in Papierform:

Frau Corina Dudas
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München

Kontaktmöglichkeiten

Für Fragen zur Anerkennung einer außerbayerischen Prüfung bzw. eines außerbayerischen Masterabschlusses wenden Sie sich an:

Frau Corina Dudas
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bei Fragen zum Vorbereitungsdienst wenden Sie sich bitte an:

Frau Elke Lechner
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bürozeiten Mo., Do., Fr.

Für Fragen zum Vorbereitungsdienst und der Einstellung in den bayerischen Förderschuldienst wenden Sie sich bitte an:

Frau Nina Haertel
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Weitere Informationen

Stand: 28. Juli 2025