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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit und Krankmeldung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit: Wissenswertes auf einen Blick

Begriffsbestimmung und Relevanz der Testphase

Die Testphase (Probezeit) stellt einen im Dienstvertrag fixierten Abschnitt am Anfang einer Beschäftigung dar. Während dieser Periode erhalten sowohl die beschäftigende Partei als auch der oder die Arbeitnehmende die Möglichkeit, die gemeinsame Kooperation eingehend zu prüfen. Gewöhnlich erstreckt sich die Länge dieser Testphase auf einen Zeitraum von drei bis sechs Kalendermonaten. Allerdings besteht die Option, eine erheblich kürzere oder ausgedehntere Vertragsdauer festzulegen. Die Besonderheit dieser initialen Phase liegt primär in den vereinfachten Bestimmungen zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses sowie der angepassten Kündigungsfrist. Diese Frist wird im Rahmen der Testphase nämlich auf 14 Tage reduziert. 

Der Sinn und die Funktionsweise der Probezeit

Eignungsprüfung: 

Der Arbeitgeber kann die Einführung einer Probezeit nutzen, um zu eruieren, ob der oder die Angestellte optimal zur Unternehmenskultur passt. Hierbei sind insbesondere die fachlichen Kompetenzen und die sozialen Fertigkeiten des Arbeitnehmers von Bedeutung. 

Eingliederung des Arbeitnehmers: 

Diese gleichen Gelegenheiten stehen selbstverständlich auch der Belegschaft offen. Sie können die Probezeit in Anspruch nehmen, um sowohl das Team als auch die Arbeitsbedingungen besser zu verstehen. Die modifizierten Kündigungsbestimmungen ermöglichen ihnen eine einfachere Entscheidung darüber, ob sie langfristig in dieser Position verbleiben möchten. 

Erleichterte Beendigung: 

Beiden Kontrahenten wird in dieser frühen Etappe eine erhöhte Flexibilität eingeräumt. Das Arbeitsverhältnis lässt sich bei mangelnder Zufriedenheit zügiger auflösen. Folglich müssen die üblicherweise längeren Kündigungsfristen hierbei nicht eingehalten werden. 

Das Ende des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Die Probezeit ist gerade wegen ihrer angepassten Regularien zur Beendigung ein äußerst relevantes Thema. Wir möchten uns daher umgehend dem Schutz vor Entlassung in der Probezeit zuwenden. 

Das allgemeine Thema Kündigung und der damit verbundene Kündigungsschutz wurden im Übrigen bereits hier ausführlich behandelt. 

Welche Bedeutung hat der „vierzehntägige Kündigungsschutz in der Probezeit'?

Während der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von vierzehn Kalendertagen bindend. Dies impliziert, dass das Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Probezeit mit einer Frist von vierzehn Kalendertagen beendet werden kann. Diese kurze Frist gilt gleichermaßen für die Arbeitgeberseite wie für die Arbeitnehmerseite. Eine Ausnahme besteht jedoch, sofern keine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag oder einem gültigen Tarifvertrag vorgesehen ist. 

Welches sind die entscheidenden Aspekte des vierzehntägigen Kündigungsschutzes während der Probezeit?

Die Regelung zum Kündigungsschutz von 14 Tagen in der Probezeit unterscheidet sich in mancherlei Hinsicht vom regulären gesetzlichen Kündigungsschutz von vier Wochen. 

  1. Kalendertage, nicht Werktage: Die vierzehn Tage umfassen tatsächlich Kalendertage. Dies bedeutet, dass auch Wochenenden und offizielle Feiertage berücksichtigt werden. 
  2. Beginn der Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist nimmt ihren Anfang am Tag nach der offiziellen Erklärung der Kündigung. Falls die Beendigung beispielsweise am dritten eines Monats zugestellt wird, endet das Beschäftigungsverhältnis exakt vierzehn Tage später, folglich am achtzehnten. 
  3. Rechtliche Basis: Die betreffende Kündigungsfrist ist im Paragraphen § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Gemäß gesetzlicher Vorschrift kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen beendet werden. 

Ist eine Entlassung in der Probezeit jederzeit möglich? 

Für Arbeitnehmende gilt in der Probephase: Du hast jederzeit das Recht zu kündigen. Dafür ist es nicht einmal erforderlich, einen speziellen Grund anzugeben. 

Theoretisch trifft dies auch auf den Arbeitgeber zu. Solltest du mit deinem neu eingestellten Mitarbeiter unzufrieden sein, kannst du ohne Nennung eines Grundes einfach eine Kündigung aussprechen. Dennoch sind dabei einige Aspekte zu beachten: 

  1. Du darfst nicht zur Unzeit kündigen. Auch innerhalb der Probezeit ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu unangemessenen Zeiten nicht zulässig. Deshalb solltest du stets sicherstellen, dass der betreffende Mitarbeiter keiner außergewöhnlich hohen Belastung ausgesetzt ist. Unter einer besonders hohen Belastung versteht man zum Beispiel einen Todesfall im engsten Familienkreis. 
  2. Diskriminierung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Möchtest du einen Mitarbeiter aufgrund seiner politischen oder gewerkschaftlichen Aktivitäten entlassen? Oder missfällt dir das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung deines neuen Angestellten? Eine Kündigung aus einem dieser Motive ist unter keinen Umständen erlaubt, auch nicht während der Erprobungsphase. 
  3. Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Schutz. Schwangere Frauen und schwerbehinderte Personen profitieren bereits während der Probezeit von einem besonderen Kündigungsschutz. Schwangeren darf auch in der Probezeit nicht gekündigt werden. Schwerbehinderte fallen zwar auch während der Probezeit nur unter den gesetzlichen Kündigungsschutz von vierzehn Tagen, doch ist es unzulässig, ihnen aufgrund ihrer Behinderung während dieser Phase zu kündigen. 

Urlaub und Krankheit während der Probezeit - Wichtige Informationen für dich 

Besteht ein Urlaubsanspruch während der Probezeit? 

Ein weit verbreiteter Irrglaube bezüglich des Urlaubs in der Probezeit besagt, dass Urlaub in dieser Periode angeblich nicht gestattet sei. Die korrekte Information lautet jedoch, dass ein vollständiger Urlaubsanspruch grundsätzlich erst nach sechs Monaten entsteht. Vor Ablauf des ersten Halbjahres besteht lediglich ein anteiliger Urlaubsanspruch für jeden vollendeten Arbeitsmonat. 

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass bis zum sechsten Monat immer nur der Erholungsurlaub in Anspruch genommen werden kann, der bereits erarbeitet wurde. Bei einem vertraglich fixierten Urlaubsanspruch von vierundzwanzig Tagen hast du pro Monat zwei Urlaubstage zur Verfügung. Dementsprechend könntest du dir bereits ab dem zweiten Monat zwei Tage Urlaub nehmen, und so weiter. Ab dem sechsten Monat, welcher auch die maximale Dauer der Probezeit darstellt, hast du dann Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub. Nachdem du sechs Monate im Unternehmen tätig warst, kannst du also die gesamten vierundzwanzig Urlaubstage beanspruchen. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du somit in jedem Fall Urlaub in der Probezeit nehmen kannst. Dein Anspruch auf freie Tage steigt mit jedem erfolgreich absolvierten Arbeitsmonat an. Möchtest du dennoch bereits frühzeitig einen Anspruch auf eine größere Anzahl von Urlaubstagen geltend machen, ist dies mit deinem Arbeitgeber abzustimmen. 

Welche Vorkehrungen sind zu treffen, falls ich während der Probezeit erkranke?

Auch in der Probezeit steht Arbeitnehmern im Falle einer Erkrankung grundsätzlich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu. Dies gilt jedoch nicht für die ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses. Solltest du in diesen initialen Tagen erkranken, hast du keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslohns durch den Arbeitgeber. Allerdings kannst du in diesem Fall Krankengeld von deiner Krankenkasse erhalten. Selbst in der Probezeit ist es erforderlich, spätestens nach drei Krankheitstagen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 

Es ist wichtig zu beachten: Der Arbeitgeber ist berechtigt, dich aufgrund eines leichten grippalen Infekts zu kündigen. Vermutet er jedoch ein langfristiges Fehlen aufgrund einer ernsthaften Erkrankung, steht ihm das Kündigungsrecht zu. 

Kann die Probezeit verlängert werden? Ist dies zulässig? 

Eine Probezeit darf prinzipiell eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Probezeit ist jedoch möglich, wenn sie von Anfang an kürzer als diese sechs Monate angesetzt war. 

Falls du also eine vertraglich vereinbarte Probezeit von drei Monaten hast, kann diese auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden. Dies erfolgt nicht automatisch durch Urlaub oder eine Krankmeldung. Eine solche Verlängerung muss stets explizit vereinbart werden. 

Effiziente Arbeitszeiterfassung mit clockin: So bewältigst du die Probezeit rechtssicher

Gerade während der Probephase sind eine präzise Zeiterfassung und eine transparente Dokumentation der Arbeitsstunden von entscheidender Bedeutung - gleichermaßen für Beschäftigte und Arbeitgebende. Mit dem digitalen System zur Arbeitszeiterfassung von clockin können beide Seiten von übersichtlichen und nachvollziehbaren Aufzeichnungen ihrer Arbeitszeiten profitieren. Insbesondere bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit kann eine lückenlose Erfassung der Arbeitsstunden eine signifikante Rolle spielen, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden.

Nutzen von clockin in der Probezeit:

  • Unkomplizierte und akkurate Zeiterfassung: Arbeitnehmende haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten minutengenau zu erfassen und zu belegen, was insbesondere bei der Berechnung von Resturlaub oder Überstunden relevant ist.
  • Rechtliche Sicherheit: Im Falle einer Kündigung können Arbeitgeber mittels der Arbeitszeiterfassung von clockin mühelos nachweisen, ob die vertraglich festgelegten Arbeitszeiten eingehalten wurden. Dies stellt einen wichtigen Aspekt dar, um juristische Auseinandersetzungen zu verhindern.
  • Klarheit für alle Beteiligten: Arbeitnehmende behalten jederzeit den Überblick über ihre geleisteten Stunden, während Arbeitgeber eventuelle Fehlzeiten schnell und transparent identifizieren können.