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Audi bkk zuzahlungsbefreiung

Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen

Für gewisse Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber bestimmte Eigenanteile vorgesehen. Diese liegen typischerweise bei zehn Prozent der angefallenen Kosten, wobei eine Mindestgrenze von 5 Euro und eine Höchstgrenze von 10 Euro gilt, jedoch niemals die tatsächlichen Aufwendungen überschritten werden dürfen. Um eine übermäßige finanzielle Belastung zu verhindern, existieren hierfür obere Grenzen, welche die Versicherten im Laufe eines Jahres maximal zu tragen haben (die sogenannte Belastungsgrenze).

Auf einen Blick

  • Die finanzielle Höchstgrenze liegt pro Kalenderjahr generell bei zwei Prozent des gesamten Haushaltseinkommens
  • Für Personen, die unter chronischen Erkrankungen leiden, reduziert sich die Belastungsgrenze auf ein Prozent des jährlichen Haushaltseinkommens
  • Übermäßig entrichtete Zuzahlungen werden am Ende des jeweiligen Kalenderjahres auf Antrag rückerstattet
  • Sollte die vorgesehene Belastungsgrenze bereits während des laufenden Kalenderjahres überschritten werden, besteht die Möglichkeit, sich für die übrigen Monate von den gesetzlichen Zuzahlungen befreien zu lassen
  • Es besteht ferner die Option, die persönliche Belastungsgrenze für das kommende Jahr bereits vorab am Jahresende zu entrichten (sogenannte Vorauszahlung); dadurch erfolgt eine Befreiung von anderen gesetzlichen Abgaben bereits zu Beginn des neuen Jahres)

Downloads

  • Antragsformular zur Befreiung von gesetzlichen Eigenanteilen im PDF-Format | 2,40 MB

  • Antragsformular zur Befreiung von Vorauszahlungen als PDF-Datei | 2,01 MB

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