Pflichtverletzung Geschäftsführer GmbH
Dieser Beitrag wurde bereits vor geraumer Zeit verfasst und publiziert. Wir möchten aus diesem Grund darauf aufmerksam machen, dass sich die juristische Situation zwischenzeitlich geändert haben könnte.
Einige unserer Mandanten haben schon seit Längerem Auseinandersetzungen bezüglich der ordnungsgemäßen Unternehmensführung ihrer Firma. Es gibt fortlaufend Differenzen und Verärgerung. Nicht selten wurde alles versucht, um den Disput außergerichtlich beizulegen, jedoch vergeblich.
Fakt ist: Sollte ein Geschäftsführer seine Pflichten verletzen, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen.
Als Rechtsbeistände beraten wir unsere Mandanten und versuchen, durch rationale Lösungsansätze Schaden zu vermeiden. Bedauerlicherweise kommt es immer wieder vor, dass die Verantwortlichen einer Gesellschaft unterschiedlicher Auffassung darüber sind, was sich im Rahmen des Erlaubten bewegt und ab wann die Grenzen zur Pflichtverletzung überschritten sind. In gewissen Fällen sind die Konfrontationen dermaßen verhärtet, dass einzig und allein der Weg vor Gericht übrig bleibt. Aber ab wann besteht Handlungsbedarf?
Häufige Vorkommnisse von Pflichtverletzungen
Welche Sachverhalte können aber beträchtliche Pflichtverletzungen der Geschäftsleitung darstellen? Wir nennen gängige Beispiele von Pflichtverletzungen seitens der Geschäftsführung:
- Es wurden Transaktionen abgewickelt und/oder Vereinbarungen getroffen, für welche der Geschäftsführer keine Ermächtigung besaß (Kompetenzüberschreitung).
- Gehaltsabrechnungen wurden fehlerhaft erstellt, Sozialversicherungsbeiträge nicht entrichtet.
- Vom Gesellschafter geforderte Auskünfte oder Dokumente wurden nicht oder nicht sachgemäß bereitgestellt.
- Der Geschäftsführer agiert wettbewerbswidrig für ein konkurrierendes Unternehmen.
- Es wurden Verträge ohne juristische Beratung abgeschlossen, welche sich ungünstig auf das Unternehmen auswirken.
- Obwohl das Unternehmen zahlungsunfähig ist, stellt der Geschäftsführer keinen Insolvenzantrag.
Liegt eine Pflichtverletzung vor? Dann schreiten wir ein!
1. Wir untersuchen, ob und welche Art von Pflichtverletzungen vorliegen.
2. Im Anschluss präsentieren wir die Handlungsoptionen.
- Wie kann man rechtskonformes Verhalten durchsetzen?
- Sollte der Geschäftsführer eine Abmahnung erhalten?
- Sind eine Abberufung aus wichtigem Anlass und eine außerordentliche Kündigung in Erwägung zu ziehen?
- Kann Schadenersatz beansprucht werden?
3. Wie lässt sich weiterer finanzieller Schaden verhindern, und welche juristischen Möglichkeiten gibt es?
- Gehaltszahlungen einstellen
- Bonuszahlungen nicht mehr leisten
- Firmenwagen wegnehmen
- Weiteren Schaden abwenden
- Keine oder eine geringe Abfindung zahlen
Kontaktieren Sie unseren Experten, Rechtsanwalt Dirk Scherzer: Unverbindliche Erstberatung anfordern