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Wann ist Baumfällung erlaubt?

Grundstücksvorbereitung für den Hausbau durch Baumfällarbeiten

Häufig gestellte Fragen zur Baumfällung

Benötige ich eine Genehmigung zur Fällung eines Baumes auf meinem Grundstück?

In zahlreichen Gemeinden ist eine Genehmigung zur Baumfällung erforderlich, insbesondere für große oder geschützte Bäume. Die konkreten Bestimmungen richten sich nach der jeweiligen lokalen Baumschutzverordnung, die festlegt, welche Bäume ab welchem Stammdurchmesser geschützt sind. Obstbäume fallen häufig von diesen Vorschriften aus und dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. Für Laubbäume gilt meist eine Grenze von etwa 60 bis 80 Zentimetern Stammdurchmesser, bei Nadelbäumen sind es 90 Zentimeter. Bei einer Fällung ohne Genehmigung drohen empfindliche Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro.

Welche Behörde ist für die Genehmigung zuständig?

Die Erteilung der Baumfällgenehmigung obliegt in der Regel der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der Regel dem Umwelt- oder Grünflächenamt. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob eine Genehmigung im konkreten Fall notwendig ist. Oftmals wird die Fällgenehmigung mit einer bereits erteilten Baugenehmigung automatisch verbunden, dennoch ist ein separater Antrag erforderlich.

Ist in bestimmten Fällen die Ersatzpflanzung eines gefällten Baumes erforderlich?

Viele Baumschutzverordnungen schreiben die Ersatzpflanzung eines gleichwertigen Baumes vor, um den Baumbestand zu erhalten und ökologische Beeinträchtigungen zu vermeiden. In städtischen Gebieten, wo eine Ersatzpflanzung oft nicht umsetzbar ist, kann die Gemeinde eine Ausgleichszahlung verlangen. Die Entscheidung obliegt dem Ermessen der zuständigen Behörde, detaillierte Informationen enthält die entsprechende Satzung.

Welche Bäume dürfen auf meinem Grundstück gefällt werden?

Auf dem eigenen Grundstück dürfen Bäume gefällt werden, die nicht unter besonderem Schutz stehen und in denen keine Tiere brüten. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung.

Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden?

Als Richtwert gilt: Laubbäume mit einem Stammumfang bis zu 60 Zentimetern und Nadelbäume bis zu 90 Zentimetern dürfen in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden. Diese Vorgaben sind jedoch nicht bundesweit einheitlich. Die jeweilige Baumschutzverordnung der Stadt oder Gemeinde liefert die genauen Informationen.

Wie wird ein Antrag auf Baumfällung gestellt?

Antragsformulare stehen in der Regel auf der Webseite der Behörde oder direkt im Rathaus zum Download bereit und können dort ausgefüllt und eingereicht werden.

Kann man gefällte Bäume auf dem Grundstück verkaufen?

Sofern das Grünflächenamt die Fällung genehmigt, können Sie den Baum in der Regel verkaufen. Tannenholz hat im Allgemeinen einen geringeren Wert als Laubholz.

Ist das Fällen und Beschneiden von Bäumen ganzjährig erlaubt?

In der Regel sind Baumfällungen nur im Spätherbst und Winter erlaubt, da der Schutz von Pflanzen und Tieren in diesen Monaten besser gewährleistet werden kann. Das Fällen während der Vegetations- oder Brutzeit ist verboten. Wichtig: Die genauen Fällzeiten variieren je nach Gemeinde. Informieren Sie sich daher unbedingt vorher bei der zuständigen Behörde.

Welche Kosten entstehen für die Genehmigung zur Baumfällung?

Die Gebühren für Baumfällgenehmigungen variieren je nach Region und werden von den jeweiligen Behörden festgelegt. Hinzu kommen eventuelle Kosten für Sachverständigengutachten und die Bearbeitungsgebühren der Behörde. Rechnen Sie in der Regel mit Gebühren im Bereich von 50 bis 60 Euro.