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Das Handelsregister des Kantons Zürich

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Erläuterungen zum Zürcher Handelsregister

Das Zürcher Handelsregister stellt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis dar, welches der eindeutigen Zuordnung von Betrieben dient (hierbei handelt es sich um eintragungspflichtige Rechtseinheiten sämtlicher Rechtsformen), die innerhalb des Kantons Zürich eine kommerzielle oder gewerbliche Aktivität entfalten.

Die im Zürcher Handelsregister hinterlegten Angaben weisen eine Variabilität auf, welche von der spezifischen juristischen Form des jeweiligen Unternehmens abhängt; grundsätzlich beinhalten sie jedoch die Bezeichnung respektive den Firmennamen, den Geschäftssitz, den Unternehmenszweck, die zuständigen Führungs- und Aufsichtsorgane, das vorhandene Stamm- oder Aktienkapital, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung im Namen der Gesellschaft befugten Individuen sowie gegebenenfalls weitere wichtige Notizen.

Grundsätzlich sind sämtliche Wirtschaftsbetriebe dazu angehalten, sich im Handelsregister zu registrieren; dennoch ist für einige spezifische Rechtsformen diese Eintragung lediglich unter der Erfüllung besonderer Kriterien verpflichtend (beispielsweise müssen Einzelunternehmer erst dann eine Registrierung vornehmen, wenn sie einen Jahresumsatz von über einhunderttausend Schweizer Franken (CHF 100'000.-) erwirtschaften):

Zwingende Registrierung im Handelsregister erforderlich für:
Kommanditgesellschaften (KG)
Aktiengesellschaft (AG)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Genossenschaft
Stiftung
Einrichtung des öffentlichen Rechts
 
Verpflichtende Registrierung nur bei Erfüllung spezifischer Kriterien:
Einzelunternehmen, sofern ihr jährlicher Umsatzbetrag einhunderttausend Schweizer Franken (CHF 100'000.-) übersteigt.
Vereinigungen, die einen geschäftlichen (kommerziellen) Zweck verfolgen.
 
Optionale Registrierung möglich für:
Einzelunternehmen, deren jährlicher Umsatz unter einhunderttausend Schweizer Franken (CHF 100'000.-) liegt.
Vereinigungen, die keinerlei kommerzielle Absichten verfolgen.
 
Sämtliche Modifikationen sind gleichfalls im Handelsregister zu hinterlegen. Die erfolgten Registrierungen finden ihre Publikation im Handelsamtsblatt, welches auch unter der Bezeichnung SHAB bekannt ist und vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ediert wird. Zur Recherche relevanter Auskünfte stehen die Daten des Zürcher Handelsregisters der Öffentlichkeit zur Verfügung; sie sind bequem entweder über die Zefix-Webpräsenz oder direkt in den Diensträumen des Zürcher Handelsregisters (Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich) digital oder vor Ort einsehbar.
Als behördliche Einrichtung unterliegt das Zürcher Handelsregister den Bestimmungen des Obligationenrechts, dem spezifischen Handelsregisterreglement und ebenso dem geltenden Kostenreglement des Handelsregisters Zürich.
 
 

Das Handelsregister in Zürich


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