Motorrad temporär außer Betrieb setzen
Stilllegungsbescheinigung für Ihr Kraftfahrzeug: Was verbirgt sich dahinter?
Von Thomas R.
Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Stilllegungsbescheinigung
Bis zum Jahr 2007 wurde zwischen einer Stilllegung (dauerhaft) und einer Abmeldung (zeitweise) von Fahrzeugen differenziert. Heutzutage können Fahrzeuge entweder zugelassen oder außer Betrieb gesetzt sein. Dabei wird nun nicht länger zwischen einem vorübergehenden oder dauerhaften Zustand unterschieden. Erfahren Sie mehr dazu hier.
Bei einer Stilllegung wird ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend außer Betrieb genommen. Dieser Vorgang erfolgt, im Gegensatz zu einer Zwangsstillegung, freiwillig. Innerhalb der darauffolgenden sieben Jahre ist eine erneute Zulassung des Fahrzeugs problemlos möglich.
Bei der Stilllegungsbescheinigung für ein Fahrzeug handelt es sich faktisch um keine gesonderte Bescheinigung. Die Stilllegung wird lediglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I, beispielsweise durch einen Stempel der Zulassungsstelle, festgehalten. Welche Folgen das hat, können Sie hier erfahren.
Ist Stilllegen gleichbedeutend mit Abmelden?
Mit der Stilllegungsbescheinigung kann ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden, so viel ist sicher. Zwei weitere Optionen der Außerbetriebsetzung sind eine Abmeldung oder eine unfreiwillige Zwangsabmeldung durch die Polizei. Ob Sie eine Stilllegung oder besser eine Abmeldung vornehmen sollten, hing bis zum Jahr 2007 davon ab, wie das Fahrzeug weiterhin genutzt werden sollte. Eine Abmeldung diente einer temporären Nichtnutzung, eine Stilllegung einer langfristigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Seit 2007 existiert lediglich eine allgemeine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. Da eine erneute Anmeldung bzw. Zulassung innerhalb der nächsten sieben Jahre ohne Schwierigkeiten bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle vollzogen werden kann, gibt es keinen Grund mehr, zwischen Stilllegung und Abmeldung zu differenzieren.
Bei einer Stilllegung handelt es sich nicht um eine Zwangsabmeldung. Ein Stilllegungsbescheid für Ihr Auto wird ausgestellt, wenn das Fahrzeug vorübergehend oder dauerhaft abgemeldet wird. Eine Zwangsabmeldung hingegen geschieht unfreiwillig durch die Behörden, wenn beispielsweise die Versicherung oder Kfz-Steuer nicht beglichen wurden oder der TÜV des Fahrzeugs abgelaufen ist.
Eine Außerbetriebsetzung dient zum Beispiel einem Verkauf, woraufhin das Fahrzeug nach kurzer Zeit wieder angemeldet wird. Aber auch, falls der weitere Verbleib des Fahrzeugs noch unklar ist, kann in der Regel eine Stilllegung und somit die Stilllegungsbescheinigung für das Auto ausgestellt werden.
Um den Eintrag einer Stilllegungsbescheinigung in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I zu erhalten, benötigen Sie das Dokument im Original sowie die amtlichen Kennzeichen. Bei zahlreichen Zulassungsstellen in Deutschland ist es bereits möglich, eine Stilllegung auch online zu beantragen.
Die Kosten einer Stilllegungsbescheinigung variieren. Im Normalfall sollten Sie jedoch maximal mit Gebühren von insgesamt knapp 20 Euro rechnen.
Das passiert nach Erhalt der Stilllegungsbescheinigung für Ihr Kfz
Was muss ich nach einer Stilllegung beachten und welche Auswirkungen hat eine Kfz-Stilllegungsbescheinigung?
- Eine Stilllegung bzw. eine solche Außerbetriebsetzung nehmen Sie freiwillig vor.
- Gründe hierfür können unter anderem sein: Verkauf, Verschrottung, dauerhafte Nichtnutzung des Fahrzeugs.
- Eine Stilllegungsbescheinigung bzw. einen entsprechenden Vermerk erhalten Sie von der Zulassungsstelle.
- Nach der Ausstellung einer Stilllegungsbescheinigung besteht keine Bindung mehr zwischen Kennzeichen und Fahrzeug.
- Das bedeutet: Falls Sie die Kombination Ihres Kennzeichens behalten möchten, können Sie diese nur durch eine kostenpflichtige Reservierung vorerst sichern.
- In der Regel übermittelt die Zulassungsbehörde eine Abmeldung an die Versicherung.
- Innerhalb der nächsten sieben Jahre kann das Fahrzeug wieder angemeldet werden.
Über den Autor
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
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