Unerwartete Reiseabbruchversicherung bei schwerer Erkrankung
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Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung im Reisebüro wird oft als bequeme Lösung angepriesen. Doch Vorsicht, hier lauern einige Fallstricke! Es ist keineswegs garantiert, dass die Versicherungsgesellschaft stets die Stornierungskosten übernimmt, so wie es sich der Reisende wünscht. Diesbezüglich sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.
Das Wesentliche auf einen Blick
- Grundsätzlich greifen Reiserücktrittsversicherungen ein, falls Reisende aus spezifischen Gründen eine Reise nicht antreten können. Sie bieten beispielsweise Schutz vor finanziellen Einbußen im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung.
- Jedoch ist nicht jeder Krankheitsverlauf automatisch ein Grund für die Kostenübernahme durch die Versicherung. Vorbestehende Erkrankungen, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren oder behandelt wurden, sind häufig ausgeschlossen.
- Es ist unerlässlich, dass Konsumenten die Versicherungsbedingungen genau prüfen und im Reisebüro oder direkt beim Versicherer nachfragen. Sollte eine Reise abgesagt werden müssen, ist schnelles Handeln gefordert.
Haben Sie beim Buchen einer Reise ebenfalls schon einmal eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen? Seien Sie gewarnt, in bestimmten Konstellationen leistet die Versicherung nicht, und Sie bleiben auf den Kosten für den gebuchten Urlaub sitzen. Insbesondere Vorerkrankungen können als Ausschlussgrund dienen.
Nur neue Krankheitsfälle werden erstattet
Schwerwiegende Gesundheitsprobleme sind bei einem Reiseabbruch in der Regel nur dann versichert, wenn sie unerwartet auftreten. Beispiele hierfür sind ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder ein Knochenbruch. Bei bereits bestehenden chronischen Leiden kommen Versicherungsunternehmen hingegen oft nur dann für Kosten auf, wenn diese vor Reiseantritt nicht bekannt waren oder noch keiner Behandlung unterzogen wurden.
Ein Beispiel: Eine Versicherungsgesellschaft lehnte die Rückerstattung der Stornokosten für einen älteren Herrn ab, als dieser von einer gebuchten Reise zurücktreten musste, weil sich seine bereits behandelte Augenerkrankung verschlimmerte. Seine Police schloss Leiden aus, die innerhalb von sechs Monaten vor Vertragsabschluss therapiert worden waren.
Gut zu wissen
Reiserücktrittsversicherungen kommen zum Tragen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Sie decken die bis dahin angefallenen Ausgaben ab.
Bei kostspieligen Reisen mit mehreren Teilnehmern, die lange im Voraus gebucht werden, kann eine solche Police sehr ratsam sein - insbesondere, wenn Kinder mitreisen. Für preiswertere Urlaube ist sie jedoch nicht zwingend notwendig, da der maximale finanzielle Nachteil lediglich die Stornokosten darstellt, die bei einem Reiserücktritt anfallen können.
Undeutliche Formulierungen zu Vorerkrankungen
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main muss eine Regelung bezüglich Vorerkrankungen klar und verständlich formuliert sein, ansonsten ist sie unwirksam (Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Mai 2019, Az. 3330/18 (24), noch nicht rechtskräftig).
Für Verbraucher ist oft nicht ersichtlich, wann Versicherer Leistungen erbringen und wann nicht. Vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollten Sie daher genau prüfen und kritisch nachfragen. Reisebüros, die diese Policen oft im Paket anbieten, klären leider nur selten und oft nicht ausreichend detailliert darüber auf.
Unser Ratschlag
So sollten Sie vorgehen, wenn Sie eine Reise aufgrund einer unerwarteten, schweren Erkrankung nicht antreten können:
- Ärztliche Konsultation: Suchen Sie umgehend einen Arzt oder eine Ärztin auf. Wenn Sie dies erst nach einigen Tagen der Stornierung tun, spricht die allgemeine Lebenserfahrung dagegen, dass es sich um eine ernste Erkrankung handelt.
- Medizinisches Zeugnis: Bitten Sie Ihren behandelnden Mediziner um ein ärztliches Attest. Dieses muss die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten. Ein direkter zeitlicher Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem Versicherungsfall muss erkennbar sein. Beachten Sie: Einige Versicherer verlangen bei psychischen Leiden sogar ein Attest von einem Facharzt.
- Stornierung der Reisebuchung: Stornieren Sie die Reise umgehend, sobald Sie feststellen, dass eine Reisefähigkeit nicht gegeben ist.
- Informationsweitergabe an den Versicherer: Setzen Sie den Versicherer umgehend in Kenntnis und teilen Sie mit, dass die Reise nicht angetreten werden kann.
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