Ihre Auslandskrankenversicherung für die Türkei bei der AOK
Die Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt entdecken
Umfassender Reisekranken-
schutz für die ganze Familie
Welche zusätzlichen Leistungen bietet dieser Tarif?
Durch die in diesem Tarif inkludierten Leistungen erhalten Sie auf Auslandsreisen im Falle einer Erkrankung oder eines Unglücksfalles umfassenden Schutz.
Beispielsweise werden sämtliche (hundert Prozent der) Ausgaben für folgende Leistungen übernommen:
- Sowohl ärztliche Konsultationen als auch zahnärztliche Behandlungen;
- Medikamente sowie Verbandsmaterialien, sofern ärztlich angeordnet;
- Therapeutische Anwendungen, die von einem Arzt verschrieben wurden, wie beispielsweise Inhalationen, Wärmebehandlungen oder Elektrotherapien;
- Kost und Logis während eines Klinikaufenthaltes zu stationären Zwecken;
- Der aus medizinischer Notwendigkeit resultierende Transport zur geeignetsten und nächstgelegenen Klinik.
Diese Jahrespolice deckt sämtliche im Jahresverlauf unternommenen Auslandsreisen ab. Dabei ist sie für die anfänglichen sechsundfünfzig (56) Reisetage ins Ausland gültig.
Welche Beitragshöhe ist zu entrichten?
| Alter | Männer/Frauen |
|---|---|
| 0 bis 64 Jahre | 11,50 Euro pro Jahr |
| ab 65 Jahre | 39,50 Euro pro Jahr |
| Für zusätzlich versicherte Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre (Tarif Familien-AOK-AKD-16) | 4,60 Euro pro Kind bzw. Jugendlichen |
Es wird für diese Vereinbarung (diesen Vertrag) keinerlei Versicherungssteuer fällig. Als rechtliche Basis für alle ab dem ersten Januar zweitausendzweiundzwanzig (01.01.2022) getroffenen Vertragsabschlüsse dient § 4 Abs. 1 Nr. 5 b VersStG.
Auf welche Weise kann der Schutz für Auslandsreisen erworben werden?
Der Tarif „Familien-AOK-AKD' lässt sich dann buchen, wenn ein Elternteil der zu versichernden Nachkommen (Kinder und Jugendliche) ebenfalls mitversichert wird.
Ihre zusätzliche Versicherungspolice können Sie über unseren Kooperationspartner, die UKV, auf unkomplizierte Weise online erwerben.
Ist Ihnen schon bekannt, dass...
- der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung für jeglichen Auslandsaufenthalt (Aufenthalt im Ausland) ratsam ist?
- wir im Rahmen unseres GESUNDENKONTOS eine Vielzahl an Schutzimpfungen für Reisen finanziell unterstützen?
- die AOK Sachsen-Anhalt zu den führenden Krankenversicherungen für Familien zählt?
Finanziellen Schutz wahren
bei Erkrankung im Ausland
Sämtliche zusätzliche Auskünfte, wie Ihre Familie und Sie während Ihres Urlaubsaufenthalts geschützt sind, finden Sie auf den Online-Präsenzen unseres Kooperationspartners UKV. Dort haben Sie zudem die Gelegenheit, Ihren individuellen Beitrag zu kalkulieren.
Vor dem finalen Abschluss der Vereinbarung steht Ihnen die UKV für eine telefonische Beratung gerne zur Verfügung.
Weiter zur UKV-Internetseite - oder sofort digital einen Vertrag abschließen
Fünf (5) Dienstleistungen für Ihr Reise-Wohlbefinden
In sämtlichen Versicherungspaketen der UKV finden Sie die nachfolgenden fünf zusätzlichen Leistungen des „Medical Protect plus' inbegriffen. Auf diese Weise leistet die UKV Fernunterstützung, falls Sie am Reiseziel ärztliche Versorgung benötigen.
- Travel-Info: Dieser Informationsdienst unterstützt Sie dabei, Ihre Reise optimal im Hinblick auf Ihre Gesundheit vorzubereiten.
- Digitale Sprechstunde: Kommunizieren Sie zu jeder Zeit via Videoanruf mit Ärzten, die Deutsch sprechen.
- Notfall-ambulant-Assistent: Unser Dienstleistungsteam beseitigt Barrieren für Sie - von der Auffindung einer Arztpraxis bis zur vollständigen Therapie inklusive Diagnosestellung.
- Rücktransport-Assistent: Sollte ein Rücktransport notwendig sein, brauchen Sie sich um nichts anderes zu sorgen, als Ihre Genesung voranzutreiben.
- Notfall-stationär-Assistent: Erfordert Ihre Reise einen stationären Klinikaufenthalt, steht Ihnen fachkundiges medizinisches Personal telefonisch unterstützend zur Seite.
Detailliertere Angaben zu diesen einzelnen Dienstleistungen können Sie hier nachlesen.
Antworten auf die meistgestellten Fragen
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